Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-15144

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

An der Ebertallee sind Anfang Januar von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Bereich Riddagshausen über 100 Bäume (Linden, Birken, Eichen, Eschen) gefällt und ca. 40 Sträucher entnommen worden. Nach Aussage der Landesbehörde waren sämtliche 100 Bäume nicht mehr verkehrssicher. Für die Beseitigung der Sträucher wurde „Erhalt des Alleecharakters“ angegeben. Angeblich sind die Fällungen mit der Unteren Naturschutzbehörde (bei der Stadt Braunschweig angesiedelt) abgesprochen worden. Weder der zuständige Bezirksrat, die Kirchengemeinde Riddagshausen oder städtische Gremien (PlUA, GA) waren im Vorfeld von diesen
massiven Fällungen informiert worden.

 

Dies vorausgeschickt ergeben sich folgende Fragen:

 

1. Ist die Darstellung korrekt, dass die Fällungen der Bäume und die Beseitigung der Büsche in vollem Umfang mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt war und wenn ja, welche Gutachten/Untersuchungen, die belegen, dass keiner der ca. 100 gefällten Bäume mehr erhaltungswürdig war, sind im Vorfeld durchgeführt worden (um Vorlage dieser Gutachten wird gebeten)?

 

2. Hat die Untere Naturschutzbehörde zugestimmt, dass zusätzlich ca. 40 Sträucher aus rein ästhetischen Gründen entfernt wurden und wenn ja, welche naturschutzfachlichen Beweggründe liegen für diese Maßnahme vor?

 

3. Beabsichtigt die Untere Naturschutzbehörde im Falle eines unabgestimmten und rechtswidrigen Vorgehens die Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen und wenn ja, in welchen Umfang sind Ausgleichsmaßnahmen (Faktor > 1 bzw. in Höhe des Verlustes an Assimilationsfläche) vorgesehen, in welchem Zeitraum und wo?

 

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