Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-15172

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig sowie mehrere Feuerwehren in den durch die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) betreuten Landkreisen Peine und Wolfenbüttel nutzen smartphonegestützte Alarmierungssysteme zur Erweiterung der Alarmierungsmöglichkeiten im Einsatzfall, neben dem eigens betriebenen digitalen Alarmierungssystem für die Alarmierung über digitale Meldeempfänger. Dabei steht durch den Wegfall eines bisher hauptsächlich genutzten Anbieters im letzten Jahr ("AlarmApp") das von diesem Anbieter gestellte smartphonegestützte Alarmierungssystem nicht mehr zur Verfügung, auch wenn es aktuell noch funktionstüchtig ist (siehe mündliche Antwort auf Anfrage im FwA vom 02.09.2020).

 

Aufgrund dieser Tatsache haben die Stadt Braunschweig gemeinsam mit den Landkreisen Peine und Wolfenbüttel im letzten Jahr eine Kooperationsvereinbarung für die gemeinsame Beschaffung eines smartphonegestützten Alarmierungssystems geschlossen, um eine Einheitlichkeit in den IT-Systemen im Gebiet der IRLS herzustellen. Aufgrund dieser Kooperationsvereinbarung wurde am 11.11.2020 durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Braunschweig eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeleitet. Die Nutzung dieses Vergabeverfahrens begründet sich in den temporären Änderungen der Vergaberegelungen nach UVgO und NWertVO im Rahmen der Corona-Pandemie.

 

Das im Vergabeverfahren erstellte Leistungsverzeichnis wurde vor Verfahrenseinleitung mit den Kreisen Peine und Wolfenbüttel sowie mit der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig abgestimmt. Es basiert auf einer ausführlichen Markterkundung der verfügbaren Systeme. Um zukunftsfähig und wirtschaftlich ausgerichtet zu sein, wurden neben einer reinen Alarmierungsfunktion über Smartphones auch weitere umfangreiche Funktionen von dem System gefordert. Dabei wurde das Leistungsverzeichnis in "Muss-Kriterien" und "Kann-Kriterien" aufgeteilt.

 

Zu den "Muss-Kriterien" zählen, neben der reinen Alarmierungsfunktion, auszugsweise und zusammenfassend folgende Funktionen:

 

-          Navigationsfunktion über Smartphones und Tablets

-          Darstellung der Einsatzinformation auf von den Feuerwehren genutzten Monitoren in den Fahrzeughallen

-          Automatische und manuelle Verfügbarkeitsabfrage der Einsatzkräfte, auch über die GPS-Funktion der Smartphones

-          Trennung der Verfügbarkeiten für bestimmte Funktionsgruppen innerhalb der Einsatzkräfte

 

 

 

Zu den "Kann-Kriterien" zählen auszugsweise und zusammenfassend folgende Funktionen:

 

-          Meldeformulare (z. B. technische Mängelmeldungen)

-          Chat-Funktionalitäten

-          Übermittlungsfunktion von Mitteilungen

-          Terminplaner-Funktionalitäten

-          Erstellung von Umfragen und Abfragen

-          Versorgung von Einsatzobjekten mit Informationen für die Einsatzkräfte

-          Funktionen zur statistischen Auswertung

 

Im Vergabeverfahren wurde eine Erfüllung von mindestens 80% der "Kann-Funktionalitäten" gefordert. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die durch die "Kann-Kriterien" abgedeckten Funktionsbereiche ansonsten über notwendige Dritt-Systeme erreicht werden müssten, deren Anzahl auf ein praktikables, d. h. administrierbares Maß beschränkt sein muss.

 

Es wurden im Rahmen des Vergabeverfahrens fünf Anbieter zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Von diesen haben zwei ein Angebot eingereicht. Nach entsprechender Auswertung der im Vorfeld aufgestellten Bewertungsmatrix erreichte der Bieter DIVERA GmbH mit seinem Angebot die höchste Punktzahl und wurde ausgewählt, den Zuschlag zu erhalten.

 

Am 19.01.2021 wurde der Auftrag an diesen Anbieter vergeben. Die Einführung des Systems wird in den kommenden Wochen in Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig sowie den Landkreisen Peine und Wolfenbüttel erfolgen.

 

 

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