Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15073-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Freiwillige Feuerwehr: Persönliche Schutzausrüstung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Kenntnis
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20.01.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P² vom 08.01.2021 [21-15073] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Der Verwaltung sind derzeit keine Fälle bekannt, in denen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr wegen fehlender PSA nicht am Einsatz- oder Übungsdienst teilnehmen können.
Zu Frage 2:
Für die Freiwillige Feuerwehr erfolgt aktuell die Zuordnung von 84 neuen Schutzkleidungssätzen (Einsatzjacken und Einsatzhosen) der Leistungsstufe 2, die in von der Verwaltung auf Grundlage der verfügbaren Haushaltsmittel aus 2019 beschafft worden sind. In diesem Zuge erfolgt auch eine Umverteilung der noch gebrauchstauglichen Schutzkleidung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr unter Berücksichtigung des funktionsbezogenen Bedarfes von Schutzkleidung der Leistungsstufe 2 nur für Atemschutzgeräteträger. In der Freiwilligen Feuerwehr sind nur rd. 450 Einsatzkräfte auch als Atemschutzgeräteträger qualifiziert und deshalb im Innenangriff bei der Brandbekämpfung einsetzbar. Diese Einsatzkräfte sind oder werden vollständig mit neuer oder weiterhin gebrauchstauglicher Schutzkleidung der Leistungsstufe 2 zur Brandbekämpfung im Innenangriff ausgestattet.
Für alle weiteren aktiven Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt innerhalb der Ortsfeuerwehren eine Zuordnung der verfügbaren Schutzkleidung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einsatzbereitschaft. Mit den deshalb möglichen und aufgrund des Bestandes an gebrauchstauglicher Schutzkleidung angezeigten Umverteilungsmaßnahmen wird eine bedarfsgerechte Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr mit Schutzkleidung sichergestellt, bis durch das Schutzkleidungskonzept 2020+ wesentliche Verbesserungen im Laufe des Jahres eingeleitet werden können.
Nach dem Schutzkleidungskonzept 2020+ werden zurzeit 1700 Sätze Schutzkleidung der Leistungsstufe 1 für alle aktiven Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr und Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr beschafft. Aus dem derzeit dazu laufenden Ausschreibungsverfahren können vermutlich ab dem 3. Quartal 2021 erste Teillieferungen erfolgen. Damit einhergehend kann dann auf die Ausstattung der nicht atemschutztauglichen aktiven Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr mit Schutzkleidung der Leistungsstufe 2 verzichtet und daraus auch eine verbesserte Vorhaltung an Schutzkleidung für Reparatur und Austausch als Poollösung in der Bekleidungskammer der Stelle Technik des Fachbereiches 37 gebildet werden.
Zu Frage 3:
Wie in den Haushaltsplänen der Jahre 2019 bis 2021 ausgewiesen, standen folgende Ansätze zur Verfügung bzw. sind geplant: Im Jahr 2019 standen für die Freiwillige Feuerwehr 149.000 Euro zur Verfügung. Im Jahr 2020 standen für die Freiwillige Feuerwehr 245.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden bereits für die Umsetzung des Schutzkleidungskonzepts 2020+ eingesetzt. Für 2021 sind für die Freiwillige Feuerwehr Haushaltsmittel in Höhe von 149.000 Euro geplant.
