Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15064-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.01.2021 [21-15064] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Das Schutzkleidungskonzept 2020+ wurde am 07.07.2020 durch den Feuerwehrausschuss beschlossen und befindet sich derzeit in der Umsetzung. Die Ausschreibung des Rahmenvertrags für die Lieferung von 1700 Satz Schutzkleidung in den Jahren 2021-2024 wurde am 16. Oktober 2020 von der Zentralen Vergabestelle veröffentlicht. Nach Ablauf der Angebotsfrist am 23. Dezember 2020 lagen acht Angebote vor. Derzeit werden Trageversuche durchgeführt. Unter Berücksichtigung der geplanten Sitzungstermine des Feuerwehrausschusses am 20. April 2021 und des Verwaltungsausschusses am 4. Mai 2021 wird ein Zuschlag Anfang Mai diesen Jahres avisiert. Anschließend können die ersten Chargen abgerufen und in Abhängigkeit der Lieferfristen ausgegeben werden. Wie im Schutzkleidungskonzept 2020+ dargestellt, ist die Ausgabe der neuen Kleidung und Einzug der vorhandenen Schutzkleidung für alle Feuerwehrangehörigen bis 2023 geplant. Die Staffelung der Ausgabe über zwei Jahre wurde gewählt, um dem logistischen Aufwand sowie den eingeschränkten Lagerkapazitäten Rechnung zu tragen. Die eingezogene Schutzkleidung wird gereinigt, geprüft und anschließend für die Bildung des Schutzkleidungspools zur Verfügung gestellt.

Die Schaffung von Lagerkapazitäten für den künftigen Schutzkleidungspool sowie die nötigen Reinigungskapazitäten lässt sich erst mit Bezug des Führungs- und Lagezentrums im Laufe des Jahres 2021 realisieren. Für die notwendigen baulichen Maßnahmen in den vorgesehenen Räumlichkeiten wurde bereits die Bauverwaltung für die Planung hinzugezogen. Für die Beschaffung von Waschmaschine und Trockner wurden im Haushalt 2021 die notwendigen Finanzmittel angemeldet.

Zusätzlich haben die Mitarbeitenden der Kleiderkammer mit der Sachverständigenprüfung der vorhandenen Schutzkleidung begonnen und bis jetzt rund 800 Satz der Atemschutzgeräteträger (AGT) der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr geprüft. Wurden bei der Prüfung der Schutzkleidung von Atemschutzgeräteträgern Mängel festgestellt, werden diese Bedarfe vorübergehend durch Umverteilung von intakter Schutzkleidung von Nicht-AGT zu AGT gedeckt. Einsatzbekleidung, die nicht mehr für die Innenbrandbekämpfung geeignet ist, wird gekennzeichnet und Nicht-Atemschutzgeräteträgern zur Verfügung gestellt. Somit wird die Einsatzbereitschaft weiterhin sichergestellt. Die gekennzeichnete Schutzkleidung wird mit der Umsetzung des Schutzkleidungskonzepts ausgesondert.

 

Diesen Sachstand vorausgeschickt, nimmt die Verwaltung zur Anfrage wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Bis zur Lieferung der neuen Schutzkleidung stellt sich die Situation beinahe unverändert dar, das heißt, derzeit steht nur eine unzureichende Bekleidungsreserve zur Verfügung.

 

 

Zu Frage 2:

Die Frage steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Schutzkleidungskonzepts 2020+, da dieses erst in der Feuerwehrausschusssitzung am 7. Juli 2020 beschlossen wurde. In den Jahren 2018-2020 standen insgesamt 856.880 Euro für die Beschaffung von Schutzkleidung im Investitionsprogramm zur Verfügung, dieses teilten sich auf in 305.980 Euro für die Berufsfeuerwehr und 550.900 Euro für die Freiwillige Feuerwehr. In den Jahren 2018 und 2019 standen 243.080 Euro bzw. 226.900 Euro zur Verfügung. Diese waren nicht auskömmlich für einen adäquaten Ersatz ablegereifer Schutzkleidung, insbesondere aufgrund einer erfreulichen Mitgliederentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr, die zu einer erhöhten Anzahl an Neuausstattungen führte. Die Mittel des Haushaltsjahres 2020 in Höhe von 386.900 Euro sind für die Umsetzung des Schutzkleidungskonzepts 2020+ vorgesehen. Es wird erwartet, dass die im Konzept angestellten Kalkulationen zutreffend sind und somit die vorgesehenen Haushaltsmittel auskömmlich für die Umsetzung sind.

Die Dienstkleidung der Berufs-, Freiwilligen-, Kinder- und Jugendfeuerwehr wird im Ergebnishaushalt abgebildet. Hier standen im Jahr 2018 259.800 Euro, im Jahr 2019 261.200 Euro und im Jahr 2020 246.300 Euro zur Verfügung.

Mit der Umsetzung des Organisationsgutachtens von 2017 wurde die Stellenausstattung der Kleiderkammer in den Jahren 2018 und 2019 von zwei auf vier Stellen erhöht.

 

Zu Frage 3:

Es besteht aus Sicht der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt kein Grund zu der Annahme, dass die mit dem Schutzkleidungskonzept 2020+ verfolgten Ziele nicht erreicht werden. Die Umsetzung wird jedoch eng begleitet und der Fortschritt regelmäßig evaluiert.


 

 

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