Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15192

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem VfB Rot-Weiß 04 Braunschweig e. V. wird, vorbehaltlich in ausreichender Höhe zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, für die Durchführung seines Projekts „Lebenschancen durch Sport“ im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 52.000,00 € gewährt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit 2008 betreibt der VfB Rot-Weiß 04 Braunschweig e. V. im westlichen Ringgebiet der Stadt Braunschweig das mehrfach preisgekrönte Projekt „Lebenschancen durch Sport“.

 

Ziel des Projektes ist es, für alle Kinder und Jugendlichen, vornehmlich im westlichen Ringgebiet der Stadt:

 

-          eine Möglichkeit von Bewegungs- und Gesundheitsförderung anzubieten,

-          die Entwicklungsförderung im motorischen, sozial-emotionalen und kognitiven Bereich zu ermöglichen

-          und die Durchführung von präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Übergewicht und den daraus resultierenden Folgebeschwerden sowie die Vermittlung von Spaß an der Bewegung zu fördern.

 

Unter Leitung eines Diplom-Sportpädagogen wird mit diversen Bewegungs- und Fitnessangeboten sowie mit Fortbildungs- und Beratungsangeboten für interessierte Pädagogen und Trainer*innen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Braunschweiger Organisationen das Ziel verfolgt, zu einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beizutragen.

 

Dieses Projekt wurde in den letzten Jahren durch den städtischen Fachbereich Kinder Jugend und Familie gefördert. Ausweislich des Protokolls der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.12.2019 erwartet der Jugendhilfeausschuss, dass das Projekt „Lebenschancen durch Sport“ ab dem Jahr 2021 im Sportbereich der Stadt verstetigt und mit Sportfördermitteln unterstützt wird.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die Durchführung des Projektes „Lebenschancen durch Sport“ im Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 eine städtische Zuwendung in Höhe von 100 % der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von bis zu 52.000,00 € in Form einer Vollfinanzierung zu gewähren, da die Zweckerfüllung des Projektes nach Angaben des Vereins nur durch Deckung sämtlicher Ausgaben durch Fördermittel möglich ist. Eine Förderung von 100 % der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist gemäß § 3 Absatz 3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig zulässig. Der VfB Rot-Weiß ist nach eigenen Angaben nicht in der Lage, das Projekt aus Eigenmitteln zu finanzieren.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2021 sind Haushaltsmittel in ausreichender Höhe im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport veranschlagt.
 

 

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