Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Vorschlag aus der Ideenplattform im Beteiligungsportal „Mitreden“ zur Errichtung einer Beachvolleyballanlage (Sandplatz) mit zwei Feldern im Prinzenpark wird abgelehnt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz / Verfahren zur Ideenplattform:

 

Auf der Ideenplattform des Bürgerbeteiligungsportals „Mitreden“ können Ideen zur Gestaltung der Stadt eingebracht werden. Wird eine Idee von mindestens 50 Unterstützern befürwortet, wird sie vom zuständigen Fachbereich geprüft und anschließend den politischen Gremien vorgelegt.

 

Gemäß § 94 (1) NkomVG besteht vor Beschlussfassung ein Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates zu allen wichtigen Fragen des eigenen oder übertragenen Wirkungskreises, die den Stadtbezirksrat in besonderer Weise berühren.  Im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sieht § 182 Abs. 2, Nr. 7 vor, dass anstelle des Stadtbezirksrates die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister angehört werden können.

 

Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Bei der

Errichtung von Beachvolleyballfeldern im Prinz-Albrecht-Park handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des

Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung,

für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit

des Verwaltungsausschusses. Diese ist nach § 6 der Hauptsatzung auf den

Grünflächenausschuss übertragen worden.

 

Anlass:

 

Auf der Ideenplattform der Stadt Braunschweig wurde der Vorschlag

Beachvolleyballanlage

eingestellt. Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützeranzahl erreicht.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Prinz-Albrecht-Park wurde Ende des 19. Jahrhunderts durch den braunschweigischen Herzoglichen Promenadeninspektor Friedrich Kreiß nach den Plänen des Gartendirektors Fintelmann entworfen und 1905 fertiggestellt. Die Parkanlage ist heute als Kulturdenkmal und als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

 

Die vorgeschlagene Errichtung einer Beachvolleyballanlage mit zwei Feldern steht aus Sicht der Verwaltung im Widerspruch zu der historischen Parkanlage und lässt sich nicht mit gartenkünstlerischen und denkmalpflegerischen Zielstellungen vereinbaren bzw. harmonisch in die Parklandschaft integrieren.

 

Darüber hinaus befindet sich im Prinz-Albrecht-Park bereits ein öffentliches, jederzeit frei zugängliches Ourdoorvolleyballfeld auf der vorhandenen Gebrauchsrasenfläche, das alle Voraussetzungen für die gemeinschaftliche Ausübung der sportlichen Spiel- und Freizeitbetätigung bietet. 

 

Attraktive Angebote für Beachvolleyball stehen u.a. im Heidbergpark oder im Westpark frei zugänglich zur Verfügung. Selbstverständlich ist es, wie bei allen anderen öffentlichen freizeitlichen Sporteinrichtungen auch, durchaus möglich, dass diese von anderen Nutzerinnen und Nutzern „belegt“ sind und Wartezeiten entstehen. Diese halten sich aus Sicht der Verwaltung in der Regel aber im Rahmen.

 

Weitere Möglichkeiten für Beachvolleyball im Stadtgebiet gibt es z.B. im Kennel Bad oder einigen weiteren Anbietern mit „Strandatmosphäre“. 

 

Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung um zusätzliche Bedarfe abzudecken und nachhaltig eine qualitativ hochwertige Sportinfrastruktur auch für die Sportart Beachvolleyball vorhalten zu können, auf dem städtischen Sportzentrum Bienroder Weg 51 drei vorhandene, aber nicht mehr genutzte Tennisspielfelder zu einer familienfreundlichen multifunktionellen Beachsportanlage umgebaut. Auf der Beachsportanlage können die Sportarten Beachvolleyball, Beachsoccer und Beachhandball ausgeübt werden. Bei Interesse an einer Nutzung wird empfohlen mit den dortigen Vereinen, bzw. zur Vermittlung von Ansprechpartnern mit dem Sportreferat der Stadt in Kontakt zu treten.
 

 

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