Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15200
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform: Bewegungsangebote erweitern - konkret am Beispiel Fitnessstation Löwengarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Anhörung
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28.01.2021
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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29.01.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz / Verfahren zur Ideenplattform:
Auf der Ideenplattform des Bürgerbeteiligungsportals „Mitreden“ können Ideen zur Gestaltung der Stadt eingebracht werden. Wird eine Idee von mindestens 50 Unterstützern befürwortet, wird sie vom zuständigen Fachbereich geprüft und anschließend den politischen Gremien vorgelegt.
Gemäß § 94 (1) NkomVG besteht vor Beschlussfassung ein Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates zu allen wichtigen Fragen des eigenen oder übertragenen Wirkungskreises, die den Stadtbezirksrat in besonderer Weise berühren. Im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sieht § 182 Abs. 2, Nr. 7 vor, dass anstelle des Stadtbezirksrates die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister angehört werden können.
Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Bei der
Erweiterung des Fitnessparcours handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese ist nach § 6 der Hauptsatzung auf den Grünflächenausschuss übertragen worden.
Anlass:
Auf der Ideenplattform der Stadt Braunschweig wurde der Vorschlag
Bewegungsangebote erweitern eingestellt. Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützeranzahl erreicht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Errichtung der vier Stationen des Calisthenic-Fitness-Parcours im Prinz-Albrecht-Park erfolgte auf Grundlage der 12 Leitziele mit 81 Empfehlungen und Maßnahmen des Masterplan Sport 2030, der konzeptionell die Optimierung, Ergänzung und Erweiterung der Braunschweiger Sportinfrastruktur vorsieht.
Zur Erarbeitung dieser konzeptionellen Sportentwicklungsplanung wurden einerseits Bestandsaufnahmen vorgenommen sowie darüber hinaus Bedarfsanalysen durch Befragung von Schulen, Vereinen und der Bevölkerung durchgeführt, um eine gezielte Ermittlung des Sportstättenbedarfs herbeizuführen.
Als elementare Basis des Masterplan Sport 2030 dient eine Bevölkerungsbefragung zum Sportverhalten die im Zeitraum von April bis Mai 2013 durchgeführt wurde. Auf Grundlage der amtlichen Einwohnerstatistik der Stadt Braunschweig wurde eine disproportionale Zufallsstichprobe von 14.013 Personen gezogen. Adressat der Befragung war die deutsche und ausländische Wohnbevölkerung im Alter ab 10 Jahren. Insgesamt lagen am Ende des Befragungszeitraumes 3.191 Fragebogen vor, was einem Rücklauf von 23 Prozent entspricht.
Ein Ergebnis dieses kooperativen Planungsprozesses war es, dass die meisten Sport- und Bewegungsaktivitäten auf sogenannten Sportgelegenheiten im öffentlichen Raum ausgeübt werden. Zu den daraus resultierenden Empfehlungen und Maßnahmen gehört neben sehr anspruchsvollen kraft- und ausdauerfördernden Angeboten auch die Etablierung von sportfunktionell niederschwelligen Bewegungsangeboten in Parks und Grünflächen für unterschiedliche Altersgruppen wie bspw. öffentliche Laufstrecken oder öffentlich zugängliche (auch senioren- und behindertengerechte) Fitnessgeräte. Im Prinz-Albrecht-Park wurden in diesem Kontext die Finnenlaufbahn und der Calisthenic-Fitness-Parcours geplant und umgesetzt.
Vor und während der Umsetzungsphase erfolgte ein regelmäßiger Austausch mit den sportlichen Nutzerinnen und Nutzern des Prinz-Albrecht-Parks, ansässigen Vereinen sowie verschiedenen freizeitsportlichen Laufgruppen. Die große Beliebtheit der Finnenlaufbahn, des Calisthenic- Fitness-Parcours und auch des Kunstrasen-Bolzplatzes resultiert gerade aus der breiten Beteiligung und Partizipation verschiedenster Vereine und Nutzergruppen bei der konzeptionellen Entwicklung und auch der Umsetzung.
Ähnlich verhält es sich beispielsweise bei den Fitnessparcours im Bürgerpark und den Anlagen in Stöckheim und Heidberg, die ebenfalls aus bürgerschaftlichem Engagement heraus entstanden bzw. unter Beteiligung verschiedener Nutzergruppen konzipiert wurden.
Da sich neben den genannten Fitnessparcours zwei weitere im Westen der Stadt am Westbahnhof und im Westpark befinden, ist es zukunftsgerichtet konzeptionell beabsichtigt, zusätzliche Fitnessstationen im öffentlichen Freiraum zunächst in erster Linie im nördlichen Braunschweig zu errichten, da hier aktuell die Sportinfrastruktur in den frei zugänglichen öffentlichen Grün- und Parkanlagen weniger gut ausgebaut ist und optimiert werden sollte.
Um hier kein Gefälle hinsichtlich der Ausstattung mit frei zugänglichen Fitnessstationen innerhalb der Stadt entstehen zu lassen und da die bestehenden Anlagen grundsätzlich noch die Bedarfe und Bedürfnisse der Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer abdecken, empfiehlt die Verwaltung, von einer Erweiterung der bestehenden Anlagen abzusehen.
