Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15199
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform: Spielplatz für den Querumer Forst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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26.01.2021
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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29.01.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz / Verfahren zur Ideenplattform:
Gemäß der Information zur Ideenplattform auf dem Bürgerbeteiligungsportal „Mitreden“ können Ideen zur Gestaltung der Stadt eingebracht werden. Wird eine Idee von mindestens 50 Unterstützern befürwortet, wird sie vom zuständigen Fachbereich geprüft und anschließend den politischen Gremien vorgelegt.
Gemäß § 94 (1) NkomVG besteht vor Beschlussfassung ein Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates zu allen wichtigen Fragen des eigenen oder übertragenen Wirkungskreises, die den Stadtbezirksrat in besonderer Weise berühren. Im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sieht § 182 Abs. 2, Nr. 7 vor, dass anstelle des Stadtbezirksrates die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister angehört werden können.
Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Bei der
Aufwertung des Bolzplatzes mit Kinderspielgeräten handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des
Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung,
für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit
des Verwaltungsausschusses. Diese ist nach § 6 der Hauptsatzung auf den
Grünflächenausschuss übertragen worden.
Anlass:
Auf der Ideenplattform der Stadt Braunschweig wurde der Vorschlag
Spielplatz für den Querumer Forst
eingestellt. Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützeranzahl erreicht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wurde bereits durch Beschluss „Erweiterung von Spielflächen im Bereich Gettelhagen“ (DS 20-14610) des Stadtbezirksrates 112 am 18.11.2020 beauftragt, zusätzliche Spielflächen für die Altersgruppen von 3 bis 12 Jahren zu entwickeln. Der Stadtbezirksrat schlägt vor, diesen Beschluss auf dem Bolzplatz Hondelager Weg umzusetzen.
Die neu erstellte gesamtstädtische Spiel- und Bewegungsraumanalyse der Verwaltung bestätigt einen hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen in dem genannten Gebiet. Neben den Spielmöglichkeiten auf dem sehr kleinen Spielplatz Kauzwinkel gibt es lediglich auf dem Bolzplatz Hondelager Weg (Fußball, Basketball und Tischtennis) Bewegungsangebote für Kinder im näheren räumlichen Umfeld.
Einschränkend ist zu erwähnen, dass der genannte Bolzplatz vorwiegend Jugendlichen im Alter zwischen 13 bis 18 Jahren als Aufenthaltsraum dient. Durch die Ergänzung eines Spielangebotes für Kinder würde diese Fläche verkleinert werden, in dessen Folge auch Nutzungskonflikte nicht auszuschließen wären.
Nach positivem Beschluss wäre baurechtlich noch zu überprüfen, ob die möglichen Ergänzungen des Spielangebotes auf dem Bolzplatz möglich sind.
