Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13869-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Für das in der Anlage 2a bezeichnete und in der Anlage 2b der Vorlage 20-13869 dargestellte Stadtgebiet wird eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach der Erstellung der Ergänzungsvorlage 20-13869 wurde am 10. Dezember 2020 noch das Eigentümer-Gespräch zum Grundstück Hannoversche Straße 66/66A geführt. Der Eigentümer ließ sich dabei von einem Mitarbeiter vertreten.

 

Das Grundstück wurde bisher durch die Firma ELPRO (Elektroschrott-Recycling) gemietet und genutzt. Für diese Firma läuft zurzeit ein Insolvenzverfahren. In diesem Rahmen wird zunächst nach einem Nachfolger gesucht, der die Firma ELPRO weiterbetreibt. Gelingt dies nicht, so wird nach einer anderen Nutzung für das Grundstück gesucht (Neuvermietung der bestehenden Gebäude oder Neubau).

 

Die seitens der Verwaltung beschriebenen potentiellen Auswirkungen auf den Betrieb (Veränderungssperre, Vorkaufsrechtsatzung und Bebauungsplan mit ihren jeweiligen Restriktionen in der Anwendung dieser Instrumente) sowie die Informationen über den seit 2007 bestehenden Gestattungsvertrag mit Grunddienstbarkeit seit 2015 zugunsten eines öffentlichen Geh –und Radweges werden durch den Vertreter des Eigentümers zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung empfiehlt, im Falle eines geplanten Verkaufs bzw. einer geplanten Neuansiedlung eines Betriebes frühzeitig Kontakt zur Verwaltung aufzunehmen.

 

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