Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15123-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 14.01.2021 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der in der Kreuzstraße ansässige Verbrauchermarkt wird an verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten von Lieferanten aufgesucht.

 

Zur Verbesserung der Situation wurde ein eingeschränktes Haltverbot gegenüber dem Verbrauchermarkt im Bereich der Kreuzstraße 93 - 94 eingerichtet, damit dieser Bereich als Ladezone genutzt werden kann. Dieses eingeschränkte Haltverbot ist zeitlich von Mo. - Fr. in der Zeit von 7 - 18 Uhr sowie Sa. von 7 - 10 Uhr befristet. Die Befristung erfolgte in Absprache mit dem Betreiber des ansässigen Verbrauchermarktes und dient der Aufrechterhaltung der Parkmöglichkeiten für Anwohner in den Abendstunden sowie am Wochenende.

 

Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.): Die Probleme, die durch das Falschparken von Lieferanten und Kunden verursacht werden, sind seit längerem bekannt. Der Bereich wird von den Parkraumüberwachenden im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert. Verstöße sind allerdings nur vereinzelt festzustellen, da insbesondere die in zweiter Reihe auf Einkaufende Wartenden beim Eintreffen der Parkraumüberwachenden ihre Fahrzeuge wegbewegen. Das Be- und Entladen in der zu diesem Zweck eingerichteten eingeschränkten Haltverbotszone ist rechtskonform. Die Kontrollen werden fortgeführt. Darüber hinaus eröffnet die Verwaltung zusätzlich Verfahren wegen Falschparkens aufgrund der regelmäßig eingehenden Anzeigen von Anwohnerinnen und Anwohnern.

 

Zu 2.): Eine Ladezone wurde bereits eingerichtet. Im Übrigen liegt die Verantwortung für eine hinreichende Infrastruktur für den geordneten Betrieb beim Betreiber und nicht bei der Stadt.

 

 

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