Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15119-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion P2 vom 13. Januar 2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.: Generell sind Unterflurhydrantendeckel an ihrer außergewöhnlichen ovalen Form zu erkennen. Ein zusätzlicher Standard zur besonderen Kennzeichnung dieser Hydranten für die Verkehrsteilnehmenden besteht nicht.

 

Die Kennzeichnung von Unterflurhydranten zum schnellen Auffinden durch die Feuerwehr erfolgt unter Zuhilfenahme von Hinweisschildern für die Feuerwehr gemäß DIN 4066. Diese Schilder werden vom jeweils zuständigen Wasserverband orthogonal zur Lage des jeweiligen Unterflurhydranten an einer Hauswand, einem Verkehrsschild oder einem Laternenmast angebracht. Die ordnungsgemäße Handhabung und damit das schnelle Auffinden auch bei schlechten Wetterbedingungen ist damit den Einsatzkräften der Feuerwehr bekannt bzw. möglich.

 

Sollten problematische Einzelfälle bekannt sein, bittet die Verwaltung diese mitzuteilen. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob zur Gewährleistung der Zugänglichkeit z. B. eine Abpollerung oder eine Markierung zweckmäßig ist.

 

Zu 2.: Überflurhydranten werden in der Farbe „grau“ oder „rot“ ausgeführt und im oberen Bereich durch weiße und ggf. rote Ringe umlaufend gekennzeichnet.

Dies findet sich in der DIN EN 14384 „Überflurhydranten“ (Ersatz für DIN 3222)

 

Zu 3.: Überflurhydranten sind gut sichtbar; auch bei Dunkelheit oder Schnee. Um Irritationen zu vermeiden ist eine weitergehende Kennzeichnung aus feuerwehrfachlicher Sicht abzulehnen.

 

Zudem sind der Feuerwehr keine Fälle bekannt, bei denen Hydranten im Einsatzfall nicht aufgefunden wurden oder ein Gebrauch durch parkende Fahrzeuge überhaupt nicht möglich war.

 

Auch hier sollten problematische Einzelfälle der Verwaltung mitgeteilt werden, so dass der Einzelfall geprüft werden kann.

 

 

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