Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14907-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Zur Anfrage 20-14907 der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt vom 27.11.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Grundsätzlich ist die Problematik bekannt. Eine einfache, kostengünstige Lösung ist in diesem Fall nicht möglich. Aus diesem Grund wurden Hinweisschilder aufgestellt, die auf die Problematik bei „unsauberem Parken“ hinweisen.

 

 

Die Stellungnahme der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) zur Anfrage 20-14907 der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt vom 27.11.2020 ist beigefügt.

 

 

Die Verwaltung teilt die Stellungnahme der BSVG.

 

Die drei genannten Lösungsoptionen für die Straßenbahnverkehre in der Gliesmaroder Straße werden wie folgt beurteilt:

 

Zu a. Halteverbot im Parkstreifen anordnen

 

Ein absolutes Halteverbot auf beiden Seiten der Gliesmaroder Straße anzuordnen, ist ein zielführender Ansatz für die Reduzierung der Behinderungen für die Stadtbahn. Allerdings

wird dadurch die Parksituation im Gebiet verschärft. Als alternative Nutzungsmöglichkeiten der Flächen ohne Umbau kommen Fahrradparken, Motorradparken oder Sondernutzungen in Frage.

 

Zu b. Parkstreifen enger abmarkieren

 

Die Parkstreifen weisen bereits eine Breite von nur 1,90 m auf. Parkstreifen werden seit vielen Jahren regelmäßig 2,00 m breit gebaut. Bei einer noch weiteren Verschmälerung des Parkstreifens auf z. B. 1,80 m könnten nur noch besonders schmale Fahrzeuge legal parken. Für die Stadtbahnen entstehen keine Probleme, solange Fahrzeuge die vorhandenen 1,90 m breiten Parkstreifen einhalten.

 

Die Verwaltung wird daher versuchsweise in einem größeren Teilabschnitt der Gliesmaroder Straße auf dem Parkstreifen, am Rand zur Gosse, eine weiße Markierung aufbringen lassen (obgleich Markierungen auf Pflasterflächen technisch und gestalterisch durchaus problematisch sind). Wenn dies zu einer Verbesserung führt, wird das Vorgehen ausgeweitet.

 

Zu c. Gleisachsabstand verringern, analog Siegfriedstraße

 

Bei dieser Maßnahme wäre ein vollständiger Neubau der Gleisanlage und mindestens der Fahrbahn unvermeidbar. Erst wenn die Schienen aufgrund von Verschleiß ohnehin ausgetauscht werden müssen, sollte die Maßnahme c. erwogen werden.



 

 

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