Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15139-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu dem Antrag der SPD-Fraktion vom 15.01.2021 (Drs. 21-15139) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Hintergrund

 

Im Rahmen des „Green Deal“ strebt die EU eine Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) bis 2050 an. Über die „Mission 100 klimaneutrale Städte bis 2030“ sollen besonders ehr­geizige Vorreiterstädte im Klimaschutz gefördert werden und als Vorbilder für die Ent­wicklung in anderen europäischen Städten dienen. Gesucht werden wegweisende Strategien etwa in den Bereichen politische Teilhabe und Bürger*innenbeteiligung, Mobilität, Energie oder Bau, die strategisch in Form eines „Climate City Contracts“ (CCC) erfasst werden. Unter Zuhilfenahme digitaler Technologien werden praktizierte Systemwechsel hin zu einer THG-neutralen Stadtgesellschaft jenseits aller etablierten Formate und Gewohnheiten gefördert.

 

Die Konzeption der Mission befindet sich allerdings noch in der Entwicklung. Auch beim Netzwerk der nationalen Kontaktstellen (NKS) sind bisher keine Termine oder Details zu der Ausschreibung bekannt. Laut dem NKS wird die EU-Kommission das Missionsthema im Laufe des Jahres 2021 prüfen; es besteht somit keine vollständige Sicherheit, dass die Mission tatsächlich umgesetzt wird. Zudem ist mit keinem kurzfristigen Bewerbungsstart zu rechnen.

 

Stellungnahme

 

Generell wird die von der EU geplante Mission inhaltlich von der Verwaltung begrüßt, zumal die bisherigen Bundesziele im Klimaschutz (55 % THG-Reduktion bis 2030) für die Ein­haltung des Pariser Klimaschutzabkommens nicht ausreichen.

 

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig schlägt für das sich in Erarbeitung befindliche Klimaschutzkonzept 2.0 bereits einen deutlich ambitionierteren Entwicklungspfad vor, der weit über die Zielsetzungen des Bundes hinausgeht. Demnach wird angestrebt die THG-Emissionen bis 2030 um annähernd 70 % zu reduzieren, um so einen unter weiteren Voraussetzungen 1,5°Grad-tauglichen Entwicklungspfad in Braunschweig zu beschreiten.


 

Die Verwaltung beurteilt die THG-Reduktion um 70 % bis 2030 als notwendiges Minimum, zugleich aber auch als praktisches Maximum. Zur Zielerreichung muss sich die durch­schnittliche jährliche THG-Minderungsrate von derzeit weniger als 1 % (1990 - 2018) auf über 4 % bis 2030 mehr als vervierfachen. Die hierfür grundsätzlich geeigneten Maßnahmen werden im Rahmen des Klimaschutzkonzept 2.0 aktuell erarbeitet und quantifiziert.

 

Sollen analog zur EU-Mission die THG-Emissionen bereits bis 2030 um 100 % reduziert werden, müssten die bereits weitreichenden Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept 2.0 noch einmal deutlich verschärft werden. Neben einem forcierteren Ausbau von erneuerbaren Energien und Energieeffizienztechnologien, müsste auch der Endenergieverbrauch noch schneller reduziert werden. Ob die im Klimaschutzkonzept 2.0 enthaltenen Maßnahmen in dieser Form intensiviert werden können, müsste noch näher untersucht werden. Sehr wahrscheinlich müssten noch weitere Maßnahmen hinzugefügt werden. Vor dem Hinter­grund aktueller Bestimmungen und Gesetze zum Klimaschutz auf Bundesebene ist es fraglich, ob generell eine ausreichende gesellschaftliche Mobilisierung für den Klimaschutz zur Erreichung eines solchen 2030-Zieles in Braunschweig möglich ist.

 

Auch wenn die THG-Bilanz im Klimaschutzkonzept 2.0 nicht direkt mit der Zielsetzung der skizzierten Mission vergleichbar ist, ist davon auszugehen, dass in der Mission für den ggf. ausgewählten Bereich nochmal deutlich ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssten. Klimaneutral bis 2030 erfordert die kurzfristige Umsetzung von Klimaschutz mit höchster Priorität, in deren Rahmen sämtliche Aktivitäten unter der Prämisse der THG-Minimierung ausgeführt werden müssten.

 

Zu Punkt 1 und Punkt 3:

 

Wenn die konkrete Ausschreibung der EU-Mission veröffentlicht ist, kann die Verwaltung prüfen, ob eine Bewerbung vielversprechend erscheint und darüber berichten. Ein solch ambitioniertes Vorhaben bedarf allerdings vollste Unterstützung der Verwaltung, der Politik und der betroffenen Bürger*innen. Auch eine entsprechende personelle und finanzielle Ausstattung ist schon in der Bewerbungsphase notwendig, da nach aktuellem Kenntnisstand bereits die Bewerbung in Form von Co-Creation zusammen mit Bürger*innen und Stakeholdern erfolgen soll. Das Klimaschutzmanagement ist hierfür nicht ausreichend ausgestattet.

 

Zu Punkt 2:

 

Die Verwaltung plant, das Klimaschutzkonzept 2.0 noch im Sommer 2021 den Gremien zum Beschluss vorzulegen. Nach bisherigem Kenntnisstand ist eine Bewerbung für die Mission voraussichtlich frühestens Ende 2021 möglich. Um das Klimaschutzkonzept und die darin beschriebenen Maßnahmen schnell in die Umsetzung zu bringen, wird empfohlen, nicht auf den Start der Mission zu warten. Das Warten bis zur Veröffentlichung, eventuellen Bewerbung und Förderzusage würde den Beschluss des Klimaschutzkonzepts voraus­sichtlich um mindestens ein weiteres Jahr verschieben.

 

Die angestrebte Prüfung und ggf. Bewerbung an der Mission könnte allerdings als Maß­nahmenblatt im Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes platziert werden.
 

 

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