Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15170

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Herr Wolfgang Wiechers wird aus dem Aufsichtsrat der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig abberufen und

 

 

Herr Ratsherr Prof. Dr. Dr. Wolfgang Büchs

(Vorschlagsrecht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

 wird in den Aufsichtsrat der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig entsandt.

 

 

2. Herr Ratsherr Peter Rosenbaum wird aus dem Aufsichtsrat der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH abberufen und

 

 

Frau Ratsfrau Beate Gries

(Vorschlagsrecht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

wird in den Aufsichtsrat der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH entsandt.

 

 

3. Herr Oliver Büttner wird aus dem Aufsichtsrat der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH abberufen und

 

 

Herr Jan-Peter Jannack

(Vorschlagsrecht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

 wird in den Aufsichtsrat der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH entsandt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 138 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet der Rat über die Entsendung von Vertretern der Kommune in die Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften, sofern der Kommune aufgrund der Ausgestaltung der jeweiligen Gesellschaftsverträge ein entsprechendes Entsenderecht zusteht.

 

Die Fraktions- und Gruppenstärken sind für die Besetzung von Aufsichtsräten relevant, wenn neben dem Oberbürgermeister mehr als ein weiterer Vertreter zu benennen ist. Dann kommt das Verfahren nach § 71 NKomVG zur Anwendung. Damit sind die von den Fraktionen und Gruppen auszuübenden Vorschlagsrechte abhängig von den Fraktions- und Gruppenstärken.

 

Durch den Austritt von Herrn Ratsherr Professor Dr. Dr. Wolfgang Büchs aus der BIBS-Fraktion und seiner Aufnahme in die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergeben sich Veränderungen im Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen. Nach der Neuberechnung der Sitzverteilung ergeben sich  Auswirkungen für die Aufsichtsräte mit insgesamt 12 Mitgliedern. Damit sind die Aufsichtsräte der

 

-          Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig,

-          Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH und

-          Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH

 

betroffen. Gemäß dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern. Da gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG der Oberbürgermeister oder ein von ihm benannter anderer Beschäftigter der Kommune zu berücksichtigen ist, sind somit 11 Mitglieder über § 71 NKomVG zu entsenden.

 

Danach ergeben sich folgende Vorschlagsrechte:

 

 

SPD

CDU

Bündnis90/

Die Grünen

AfD

Die Linke

BIBS

bisher

4

3

1

1

1

1

neu

4

3

2

1

1

0

 

Die BIBS-Fraktion verliert mithin ihr Mandat in o. g. Aufsichtsräten, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewinnt ein Mandat hinzu.

 

Entsprechend sind die auf Vorschlag der BIBS-Fraktion entsandten Vertreter in den Aufsichtsräten der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig, der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH und der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH abzuberufen und neue Mitglieder auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu entsenden.

 

Die im Beschlussvorschlag genannten Personen entsprechen den Vorschlägen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


 

 

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