Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15132-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt: Zur Anfrage 21-15132 der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt vom 14.01.2021 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“ erfolgt grundsätzlich in zwei Teilen. Neben der Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen durch zusätzliches Personal und mit zusätzlichen Mitteln erfolgt ein Teil der Umsetzung auch durch die Fortsetzung der regelmäßigen Radverkehrsförderung im Rahmen des bestehenden Personal- und Finanzbudgets:

 

Als Reaktion auf den Ratsbeschluss zum Ziele- und Maßnahmenkatalog hat die Verwaltung die Arbeitsschwerpunkte in der Verkehrs- und Straßenplanung weiter zum Radverkehr verlagert. Maßstab dafür sind die konkreten Inhalte des Ziele- und Maßnahmenkatalogs, so dass schon die laufende regelmäßige Arbeit zur Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs beiträgt. So konnten unmittelbar weitere zunächst kleinere Maßnahmen initiiert und umgesetzt werden. Laufende Planungen wurden an den „Braunschweiger Standard“ angepasst. Diese Strategie setzt sich in 2021 mit einer Vielzahl von Maßnahmen weiter fort. Siehe dazu Drucksache 20-14388.

 

Zusätzliches Personal 2021

 

Im Stellenplanentwurf 2021 sind drei zusätzliche Planstellen für die Radverkehrsförderung eingeplant.

 

  • Planstelle E12 (Leitung)
    Rahmenplanung, Konzeption und Koordination der Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs, Festlegung von Standards, etc.

    Für eine Besetzung in der ersten Jahreshälfte ist eine Freigabe aus der Stellenreserve vorgesehen.

 

  • Planstelle E 11 (Umsetzung)
    Entwicklung um Umsetzung kurzfristig umsetzbarer baulicher Maßnahmen

    Für eine Besetzung in der ersten Jahreshälfte ist eine Freigabe aus der Stellenreserve vorgesehen.

 

  • Planstelle E 11 (Planung)
    Planung von Radwegemaßnahmen, insbesondere für das Ausbauziel 35 km bis 2030

    Stellenausschreibung nach Rechtskraft des Haushalts. Stellenbesetzung in der zweiten Jahreshälfte.

 

Zu 1.:

Die drei Planstellen dienen der Strukturierung des Gesamtprojektes, der Realisierung erster sichtbarer Maßnahmen und der Planung von großen Radwegbauprojekten.

 

Der Fokus der Arbeit wird mit den beiden Stellenbesetzungen aus der Stellenreserve ab etwa Mitte des Jahres auf den folgenden Maßnahmen des Ziele- und Maßnahmenkatalogs liegen:

 

  • Rahmenplanung: bis 30.6.2023 (Beschlusspunkt 3)
  • Maßnahme 1: Markierung von Fahrradfurten
  • Maßnahme 2: Bericht Unfallkommission (überwiegend durch Polizei)
  • Maßnahme 4:  Qualitätsstandards (Ingenieurauftrag mit Maßn. 5)
  • Maßnahme 4.1: Geschützte Radfahrstreifen (Ingenieurauftrag mit Maßn. Z2)
  • Maßnahme 5:  Analyse zu Hindernissen (Ingenieurauftrag mit Maßn. 4)
  • Maßnahme 6.1: bis 2021, Standard für Fahrradstraßen
  • Maßnahmen 9 und 10: Mehr Fahrradabstellanlagen
  • Maßnahme 12:  Qualitätsoffensive für Radwege
  • Maßnahme Z2: Konzept Innenstadtstraßen (Ingenieurauftrag mit Maßn. 4.1)

 

Aufgabe der dritten neuen Planstelle sind erste Planungen für das Ausbauziel, 35 km Radwege bis 2030:

 

  • Maßnahme 8: Ausbauziel bis 2030

 

Damit wird die Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs konzeptionell vorbereitet. Zugleich werden erste sichtbare Maßnahmen umgesetzt und es werden erste Planungen für große Bauprojekte gestartet.

 

Nicht alle genannten Maßnahmen werden mit dem zusätzlichen Personal schon vollumfänglich bearbeitet. Die nicht aufgeführten Maßnahmen werden von der Verwaltung entweder in begrenzte Umfang mit Bestandspersonal umgesetzt (z. B. Maßnahme Z4, Lastenrad-Förderung) oder zunächst noch nicht bearbeitet.

 

Verzögerungen

 

Verzögerungen haben sich bei Maßnahme 8.1, „Pilotprojekt für Velorouten und Ausbau der Uferstraße“ ergeben, weil bisher noch kein zusätzliches Personal verfügbar ist.

 

Ob sich auch bei Maßnahme 6.1, die laut Ratsbeschluss in 2021 abgeschlossen werden soll, Verzögerungen ergeben, hängt davon ab, wie schnell das zusätzliche Personal tatsächlich eingestellt werden kann.

 

Im Übrigen sind die Maßnahmen überwiegend bis 2030 terminiert, so dass sich noch keine weiteren Verzögerungen ergeben haben. Perspektivisch ist aber eine personelle Besetzung der zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Die Ermittlung des Personalbedarfs wird maßgeblich von der Rahmenplanung abhängen, die in 2023 vorliegen soll. Die vertiefte Umsetzung der Maßnahmen würde dann voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 aufgenommen werden können.

 

Die Umsetzung der großen Bauprojekte aus Maßnahme 8 macht umfassende Planungen, zum Teil mit Umweltverträglichkeitsprüfung, mit Bürgerbeteiligung, Grunderwerb, Planfeststellung, Förderanträgen, etc. erforderlich. Wegen des mehrjährigen Vorlaufs solcher Projekte zeichnet sich ab, dass der Bau von 35 km Radwegen bis 2030 zunehmend schwierig wird, je länger ein einzelner Planer die Projekte vorbereitet. Die Einstellung von Bauleitern ist wegen des Planungsvorlaufs jeweils ca. 2 Jahre nach der Einstellung der Planer erforderlich.

 

 

Zu 2:

 

Stellenprofile für die derzeit personell noch nicht besetzten Maßnahmen wurden noch nicht erstellt. Die im Ziele- und Maßnahmenkatalog hinterlegten Maßnahmen betreffen sehr verschiedene Bereiche der Radverkehrsförderung. Daher wird der Bedarf einerseits im konzeptionell-planerischen Bereich sowie im Bereich der baulichen Umsetzung liegen, andererseits im Bereich Verkehrsmanagement, um z. B. die Maßnahmen im Bereich Signalisierung umsetzen zu können. Auch klassische Verwaltungsaufgaben, z. B. bei Förderprogrammen, fallen an.

 

Die personelle Zusammenarbeit wird unter Koordination der jetzt einzustellenden Leitung erfolgen. Wie bei anderen Projekten auch, wird es dezernatsübergreifende Zusammenarbeit sowohl im Rahmen der klassischen Verwaltungsstruktur als auch projektbezogen geben.

 

Andere betroffene Dezernate sind über den Ziele- und Maßnahmenkatalog informiert worden und haben auch bereits erste Maßnahmen gestartet, z. B. Fachbereich 32 zu Maßnahme 16.1 „Verbesserte Überwachung im Straßenverkehr“.

 

 

Zu 3:

Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht möglich, den sich ergebenden finanziellen Rahmen für die Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalog seriös abzuschätzen. Dieser wird sich aus der bis zum 30.06.2023 zu erstellenden Rahmenplanung ergeben.

 

Alternativ sei an dieser Stelle auf Angaben aus dem Nationalen Radverkehrsplan 2020 verwiesen. Dieser beinhaltet eine tabellarische Aufstellung, welche Ausgaben für Kommunen in etwa anfallen, wenn sie sich um die Förderung des Radverkehrs bemühen. Dabei wird zwischen Einsteigern, Aufsteigern und Vorreitern differenziert.

 

Wenn Braunschweig den Ziele- und Maßnahmenkatalog umsetzt, dann ist die Stadt in der Kategorie der Vorreiter zu verorten. Daraus ergibt sich pro Einwohner bzw. Einwohnerin und Jahr eine Gesamtsumme von 18 - 19 Euro. Diese setzt sich zusammen aus:

- 12 Euro für Infrastruktur (Umbau- /Neubau und Erhaltung)

- 3 Euro für Infrastruktur (betriebliche Unterhaltung)

- 0,10 - 0,80 Euro für Abstellanlagen

- 1 Euro für nicht investive Maßnahmen (u. a. Kommunikation)

- 2 Euro für weitere Maßnahmen (Fahrradverleihsystem, Fahrradstation)

 

Diesem kalkulierten Finanzbedarf folgend, würden sich für Braunschweig jährliche Ausgaben von ca. 4,5 bis 4,8 Millionen Euro ergeben.
 

 

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