Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15138-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.01.2021 (DS-Nr. 21-15138) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1

 

Die im Mai 2019 vorgestellte Leitlinie "Klimagerechte Bauleitplanung" zeigt die planerischen Steuerungsmöglichkeiten der Bauleitplanung auf und gibt Empfehlungen zur Anwendung. Sie ist seither Grundlage für alle im Verfahren befindlichen Bebauungspläne (unter anderem „Ernst-Amme-Straße Nordwest“; NP 45, „Wenden-West, 1.BA“, WE 62, „Holzmoor-Nord“, GL 51). Durch Anwendung und Fortschreibung der Checklisten wird in jedem Bebauungs­planverfahren sichergestellt, dass der Klimaschutz von den ersten Anfängen des Planungs­prozesses bis zu seinem Abschluss angemessen berücksichtigt wird.

 

In der Praxis hat sich erfreulicherweise gezeigt, dass die in der Leitlinie genannten plane­rischen Steuerungsmöglichkeiten bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in Braunschweig größtenteils Anwendung finden. Dabei ist zu bedenken, dass der Klimaschutz in der Praxis keinem einheitlichen Muster folgt und sich mitunter im Widerspruch mit anderen städtebau­lichen oder politischen Zielsetzungen befindet. Auch die Klimaschutzziele selbst können sich widersprechen. So empfiehlt die Leitlinie beispielsweise, dass bei der klimagerechten Siedlungsplanung ein möglichst geringer Versiegelungsgrad bzw. ein hoher Grünflächen­anteil anzustreben ist, um den gesundheitlichen Belastungen der Bewohnerschaft ent­gegenzuwirken. Dies steht zum Teil jedoch im Widerspruch zu dem klimarelevanten Ziel, eine möglichst hohe städtebauliche Dichte anzustreben. Wie die manchmal auch wider­sprüchlichen Zielsetzungen erfüllt werden können, muss daher jeweils in einer spezifischen und einzelfallbezogenen Konzeption unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse erarbeitet und abgewogen werden.

 

Die Herausforderung besteht in der Praxis darin, auf den Einzelfall bezogene, rechtssichere Festsetzungen zu formulieren sowie bei der Abwägung das richtige Maß bei den Anforde­rungen an Baufreiheit, Klimaschutz und anderen Belangen zu finden. Abschließende Erläu­terungen wie mit den Klimabelangen im Einzelnen umgegangen wird, finden sich im Umwelt­bericht bzw. der Begründung zum jeweiligen Bebauungsplan.

 

 


Zu 2

 

Neben den Checklisten der Klimaleitlinie wird der Umgang mit den Klimabelangen im Rahmen der Bauleitplanung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben im Umweltbericht bzw. der Umweltprüfung abgearbeitet. Die Ergebnisse der Umweltprüfung gehen in die planerische Abwägung ein und schaffen somit die Basis für die Beurteilung der Erforderlich­keit bzw. Eignung bestimmter Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Durch die Dokumentation in der Begründung mit Umweltbericht wird die Beurteilung und Bewertung klimaschutz- und klimaanpassungsrelevanter Aspekte ausführlich dargelegt.

 

Zu 3

 

Das Projekt wird in enger Kooperation mit dem größten Grundstückseigentümer im Gebiet

- dem Land Niedersachsen = TU Braunschweig - gesteuert. Eine Beantwortung dieser sehr

weitreichenden Entscheidung kann nur in diesem Kreis nach dem geplanten intensiven

öffentlichen Beteiligungsprozess erfolgen.

 

Die Klimaneutralität wird eines der beherrschenden Themen der zukünftigen Diskussionen um das Projekt CoLiving Campus werden. Das Projekt steht noch am Anfang, in Vorbereitung ist ein sehr umfangreicher und offener Beteiligungsprozesses durchzuführen. Da der experimentelle Charakter des Projektes im Vordergrund steht, kann noch nicht abgeschätzt werden, ob das Thema der maximalen Klimaneutralität zur Grundvoraussetzung für dieses Projekt werden kann. Allerdings wird diese Frage bei den Diskussionen im Vordergrund stehen.

 

Darüber hinaus wird aktuell ein Standort für eine Tiny House-Siedlung u. a. auch im Bereich

des CoLivingCampus gesucht. Ein Konflikt mit dem Leitziel einer maximalen Klimaneutralität

wäre zu prüfen, um diese alternative experimentelle Wohnform nicht schon vorab

auszuschließen.
 

 

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