Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15149-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU - Fraktion vom 17.01.2021 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Auf folgenden Ortsteilfriedhöfen können aktuell teilanonyme Urnenbeisetzungen vorgenommen werden: Bevenrode, Bienrode, Broitzem, Hondelage, Lamme, Rautheim, Rüningen, Schapen, Stöckheim, Thune, Veltenhof, Volkmarode, Waggum und Wenden.

 

Hierfür wurden auf den Friedhöfen Urnengemeinschaftsanlagen als letzte Ruhestätte errichtet, in der die Verstorbenen ein zentrales Grabmal mit ihrem Namen erhalten. Die Pflege der Urnengemeinschaftsanlagen wird durch die Friedhofsverwaltung durchgeführt.

 

Auf dem Ortsteilfriedhof Timmerlah standen bis vor kurzem keine freien Urnengrabstellen in Urnengemeinschaftsanlagen mehr zur Verfügung. Inzwischen ist eine neue Urnengemeinschaftsanlage fertig gestellt worden, die ab sofort genutzt werden kann.

 

Auf dem Ortsteilfriedhof Harxbüttel gibt es derzeit keine Urnengemeinschaftsanlage. Pläne für den Bau einer solchen, an die Gesamtgröße des Friedhofs angepasste Anlage mit ca. 24 Grabstellen liegen vor. Die Kosten für eine Umsetzung der Pläne betragen ca. 3.500 €. Auf dem Ortsteilfriedhof Harxbüttel gab es im Zeitraum von 2015 bis 2020 im rechnerischen Mittel 3 Urnenbeisetzungen (aufgerundet) pro Jahr. 

 

Ein städtischer Friedwald ist nicht vorhanden. Es werden aber ähnliche naturnahe Beisetzungsformen in einem waldfriedhofsartigen Baumbestand auf dem Ortsteilfriedhof Veltenhof und dem reformierten Friedhof im westlichen Ringgebiet angeboten.

 

 

Zu Frage 2:

 

Maßgeblich für die anfallenden Gebühren sind die Ruhezeiten für die Urnen, die wahlweise 15 Jahre (gesetzliche Mindestruhezeit) oder 20 Jahre betragen. Der Gebührenrahmen für Grabstellen in Urnengemeinschaftsanlagen ohne Beisetzung bewegt sich zwischen 1.283,70 Euro für 15 Jahre und 1.555,40 Euro für 20 Jahre.

 

Hinzu kommen die Gebühren für die Beisetzung der Urne in Höhe von 104,50 €. Die Gebühren für die Benutzung der Feierhallen für Trauerfeiern belaufen sich auf 231,00 €.

 

Zu Frage 3:

 

Die Kosten für die Einrichtung von Urnengemeinschaftsanlagen bewegen sich in einer Preisspanne von ca. 3.500 € für kleinere Anlagen mit bis zu 25 Beisetzungsplätzen bis zu 6.500 € für größere Anlagen mit rund 100 Beisetzungsplätzen.
 

 

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