Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15189
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung der Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Markurth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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09.02.2021
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16.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) muss ein Ausschuss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen des Rates entspricht und ein Antrag auf Neubesetzung gestellt wird. Die Neubesetzung ist durch Ratsbeschluss festzustellen.
Das Verfahren der Neubesetzung richtet sich nach den Vorschriften über die erstmalige Bildung. Das bedeutet, dass die Sitzverteilung auf der Grundlage der neuen Stärkeverhältnisse im Rat zu berechnen ist. Für den Vergleich der Stärkeverhältnisse werden nur die Ausschussmitglieder mit Stimmrecht berücksichtigt. Antragsberechtigt ist die Fraktion oder Gruppe, die sich aufgrund des geänderten Stärkeverhältnisses der Fraktionen und Gruppen des Rates bei der Zusammensetzung des Ausschusses im Nachteil sieht.
Durch den Austritt des Ratsherren Prof. Dr. Dr. Büchs aus der BIBS-Fraktion und durch seinen Eintritt in die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich das Verhältnis der Stärke der Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt verändert. Dem entspricht die bisherige Zusammensetzung der Ausschüsse nicht mehr. Die Berechnung gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG ergibt, dass auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Ausschüssen mit 11 stimmberechtigten Mitgliedern zwei Sitze statt bisher ein Sitz entfallen. In den Ausschüssen mit 13 stimmberechtigten Mitgliedern (Finanz- und Personalausschuss sowie Planungs- und Umweltausschuss) ist der 12. und 13. Sitz durch Losentscheid zwischen den Fraktionen der BIBS, FDP und der Gruppe Die Fraktion P² und im Jugendhilfeausschuss bei der Gruppe der 9 stimmberechtigten Mitglieder der 9. Sitz zwischen den Fraktionen der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, BIBS, FDP und der Gruppe P² auszulosen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Fraktion haben Anträge auf Neubesetzung der Ausschüsse gestellt.
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden (Grundmandat gem. § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG), sofern nicht ein Mitglied dieser Fraktion oder Gruppe stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses ist (z.B. durch Benennung durch eine andere Fraktion oder Gruppe, § 71 Abs. 4 Satz 2 NKomVG).
Für Ratsmitglieder in Ausschüssen mit Beschlussrechten nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Brauschweig ist jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Ausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen (§ 76 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 75 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 NKomVG und § 51 der Geschäftsordnung).
Die Ausschüsse werden gemäß § 71 Abs. 9 Satz 2 NKomVG entsprechend den Anträgen und Benennungen der Fraktionen neu besetzt. Die Sitzverteilung auf die Fraktionen oder Gruppen sowie die personellen Besetzungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,4 kB
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