Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14885
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtische Stellungnahme zum Planfeststellungsänderungsverfahren "Verzicht auf die östliche Umfahrung des Flughafens"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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24.02.2021
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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10.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. c der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm sind städtische Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren auf den Planungs- und Umweltausschuss übertragen.
Anlass
Das Niedersächsische Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20. Mai 2009 beanstandet, dass die im Zuge der Verlängerung der Start- und Landebahn planfestgestellte Verlegung der Grasseler Straße (sog. Ostumfahrung) nicht den Anforderungen des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes genügte. Der damalige Planfeststellungsbeschluss (15. Januar 2007) habe nicht ausreichend geprüft, ob es zumutbare Alternativen zu der planfestgestellten Trassenführung geben würde. Das Gericht hat daraufhin die Ostumfahrung als abtrennbaren Teil des festgestellten Vorhabens eingeordnet und ihn wegen der fehlenden Alternativenprüfung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Nunmehr hat die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH einen Antrag auf Änderung des
Planfeststellungsbeschlusses vom 15. Januar 2007 in der Weise gestellt, dass auf die planfestgestellte östliche Umfahrung endgültig verzichtet wird. Hierfür wird ein Planfeststellungsänderungsverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) durchgeführt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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225,4 kB
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