Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14846-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung des Ausbaus der Schulkindbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
28.01.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
09.02.2021
| |||
|
|
16.02.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.11.2020 (20-14846) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der Beschlussvorschlag wird bei Umsetzung erhebliche Auswirkungen auf das Finanz- und Kapazitätsvolumen der Schulkindbetreuung in Braunschweig haben.
Die im Vorschlagstext unter 1.) zum Schuljahr 2025/26 angestrebte Versorgungsquote im Bereich der Schulkindbetreuung von 80% hätte zur Folge, dass zum genannten Zeitpunkt insgesamt 6400 Betreuungsplätze vorhanden sein müssten. Aktuell bestehen in städtischer Förderung 4800 Betreuungsplätze. Hinzu kommen an den derzeit 19 KoGSn Betreuungsangebote in schulischer Verantwortung mit unterschiedlichem Umfang. Orientiert an den geförderten Schulkindbetreuungsplätzen gäbe es den Bedarf für 1600 zusätzliche Plätze bis 2025.
Unter 3.) wird der Auftrag an die Stadtverwaltung formuliert, ab 2021 jährlich 100 zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Das sind in Summe 500 Betreuungsplätze bis zum Schuljahr 2025/26. Wie die verbleibenden 1100 Plätze geschaffen werden sollen und welche finanziellen Auswirkungen dies auf den städtischen Haushalt haben wird, ist derzeit nicht zu benennen.
Wie viele zusätzliche Betreuungsplätze aus Landesmitteln geschaffen werden können, hängt von der Zahl der in Betrieb befindlichen KoGSn und deren Angebotsumfang ab. Die unter 2.) angesprochene geänderte Landes- und Bundesfinanzierung des für 2025 angestrebten Rechtsanspruchs auf Betreuung im Grundschulalter ist im Bereich der Betriebskostenförderung in Art und Umfang derzeit zwischen Bund und Ländern strittig. Unstrittig hingegen ist die Umsetzung der Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Höhe von rd. 3,5 Mrd. €. Grundsätzlich ist bei der zukünftigen Ausgestaltung der Schulkindbetreuungsangebote darauf zu achten, dass alle infrage kommenden Finanzierungsmöglichkeiten sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene im investiven Bereich sowie bei den Betriebskosten in die Angebotsgestaltung einbezogen werden (können).
Für die unter 3.) genannte Schaffung von jährlich 100 zusätzlichen Betreuungsplätzen sind nach den derzeit gültigen Fördersätzen pro Jahr jeweils 350.000 € Betriebskosten und einmalig 150.000 € Investitionskosten zu veranschlagen. Auf den Zeitraum 2021 bis 2025 hochgerechnet ist nach derzeitigem Erkenntnisstand von zumindest folgenden Kosten auszugehen:
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Betriebs-kosten | 146.000 € | 496.000 € | 846.000 € | 1.196.000 € (bei Betriebs-beginn der zusätzlichen Angebote im August 2024) | 1.546.000 € (bei Betriebs- beginn der zusätzlichen Angebote im August 2025) |
Investitions-kosten | 150.000 € | 150.000 € | 150.000 € | 150.000 € | 150.000 € |
Im Planungszeitraum 2021-25 Betriebskosten insgesamt | 4.230.000 € | ||||
Im Planungszeitraum 2021-25 Investitionskosten insgesamt | 750.000 € | ||||
Zur unter 4.) und 5.) angestrebten Entwicklung von Übergangskonzepten und -programmen soll im Frühjahr 2021 ein Workshop unter Beteiligung von Vertretenden aus Jugendhilfe, Schule, Politik, Elternschaft und Fachverwaltung durchgeführt werden. In welcher Form dies unter den Bedingungen der Pandemielage möglich sein wird, kann derzeit nicht abschließend eingeschätzt werden.
Wie die unter 6.) genannte Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit des pädagogischen Personals in der Schulkindbetreuung auf mindestens 20 Stunden pro Mitarbeitenden durch Kooperationen mit den Schulen und anderen Trägern realisiert werden kann, ist derzeit unklar. Sollte eine solche Aufstockung alleinig aus städtischen Mitteln finanziert werden, würde dies bei den derzeit geförderten Schulkindbetreuungsangeboten jährlich eine weitere zusätzliche Betriebskostenerhöhung von ca. 330.000 € zur Folge haben.
Bei einem weiteren Ausbau – unter der Maßgabe von jeweils mindestens 20-Stunden-Verträgen – wäre eine entsprechende Kostensteigerung die logische Folge, insbesondere bei neu zu schaffenden Betreuungsangebote im Bereich der 15:00 Uhr-Betreuungsgruppen.
