Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15304

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die als Anlage beigefügte Achte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig wird beschlossen.
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Niedersächsische Landesgesetzgeber hat mit § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG die Möglichkeit geschaffen, zur Bewältigung der Corona-Pandemie Gremiensitzungen als Videokonferenz durchzuführen. Danach kann der Oberbürgermeister im Benehmen mit dem Ratsvorsitzenden in der Ladung anordnen, dass alle oder einzelne Ratsmitglieder per Videokonferenztechnik an der Sitzung der Vertretung teilnehmen können, soweit dies technisch möglich ist. Entsprechendes gilt für Sitzungen des Verwaltungsausschusses und für Fachausschüsse mit der Maßgabe, dass die oder der Ausschussvorsitzende die Anordnung trifft.

 

Aufgrund der anhaltenden Pandemielage ist vorgesehen, im kommenden Gremienlauf nach Rücksprache mit den Ausschussvorsitzenden auch Fachausschusssitzungen unter Einsatz von Videokonferenztechnik durchzuführen. Anschließend soll das Verfahren evaluiert werden. Um interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, diese Sitzungen zu verfolgen, hat der Ältestenrat am 11. Februar 2021 vereinbart, dass die Sitzungen zeitgleich im Internet als Livestream übertragen werden sollen. Da es sich hierbei um eine Form der Berichterstattung im Sinne des § 64 Abs. 2 NKomVG handelt, ist eine Hauptsatzungsänderung erforderlich.

 

Inhaltlich orientiert sich die Änderung an den Bestimmungen über den seit Jahren praktizierten Livestream der Ratssitzungen. Danach kommt jedem Ausschussmitglied (einschließlich der Bürgermitglieder) das Recht zu, jederzeit zu verlangen, dass die Internetübertragung des eigenen Redebeitrags beendet bzw. im weiteren Fortgang der Sitzung unterlassen wird.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise