Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14566-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 213 (20-14566) vom 28.10.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Grundsätzlich ist laut §12 Straßenverkehrsordnung (StVO) das Halten von Fahrzeugen auf Gehwegen verboten. Verbotenes Gehwegparken liegt auch vor, wenn nach Art des sog. Halbbordparkens nur ein Teil des Fahrzeuges meist mit den rechten Rädern auf dem Gehweg steht und der andere auf der Fahrbahn.

 

Dort wo der Gehweg nicht eindeutig als ein solcher baulich zu erkennen ist, z. B. weil kein Bordstein vorhanden und der Fahrbahnbelag vom Belag des Gehwegs nicht zu unterscheiden ist, und es daher einer Klarstellung bedarf, wird die Verwaltung ein VZ 239 - Gehweg - aufstellen lassen.

 

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs in dem Bereich wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten intensiviert.


 

 

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