Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 21-15293

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Straße Vor dem Kreuze in BS-Rautheim einseitig zwischen den Wohngebäuden 1 und 3 ein Park- und Halteverbot anzuordnen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die enge Straße im alten Ortskern von Braunschweig-Rautheim ist auch Zugangsstraße zu einem Gewerbebetrieb. Zwischen den o. g. Wohngebäuden wird sie – zuletzt wiederholt - durch beidseitiges Parken so verengt, dass die vorgegebene Durchfahrtsbreite von 3,05 m nicht eingehalten werden kann. Dadurch wird die Durchfahrt von ALBA- und Rettungsfahrzeugen sowie LkW zur Belieferung des Gewerbebetriebs verhindert, dessen Existenz durch wiederholte Nicht-Erreichbarkeit gefährdet wird. Die Situation wurde vor Ort bereits am 10. März 2020 mit einem Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde eingehend besprochen. O.g. Forderung entspricht seinem Vorschlag.

 

gez. Höltig

stellv. Bezirksbürgermeister
 

 

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