Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15249
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung HHO: Änderung der Satzung über die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Vorberatung
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26.02.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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23.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Zif. 5 NKomVG. Danach ist der Rat für Beschlüsse über Satzungen und Verordnungen zuständig; hierzu gehören neben dem Erlass auch die Änderung und Neufassung von Satzungen und Verordnungen.
Begründung:
Die Vorlage dient der Umsetzung der mit grün gekennzeichneten und vom AfKW in seiner Sitzung am 15. Januar 2021 befürworteten KGSt-Vorschläge 013 bis 015 für das Dezernat IV (hier: Stadtbibliothek) zur Haushaltsoptimierung im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen der Gebührensatzung der Stadtbibliothek.
Hierzu werden folgende Erläuterungen gegeben:
Nach Einschätzung der KGSt wurde für Vorschlag 013 bis 015 eine potenzielle Haushaltsauswirkung (Ertragserhöhungen) i. H. v. insgesamt 75.100 Euro p.a. ermittelt. Sie unterteilt sich je Vorschlag in folgende Einzelerhöhungen:
- Vorschlag 013: 62.100 Euro
Die KGSt schlägt in Vorschlag 013 eine Ertragserhöhung pro Jahr i. H. v. 62.100 Euro vor, indem die Jahresnutzungsgebühren auf 18 Euro erhöht werden. Dies ist in der Änderung der Satzung über die Benutzung und die Gebühren für die Stadtbibliothek in der Stadt Braunschweig umgesetzt worden, wobei wie für öffentliche kulturelle Einrichtungen üblich, keine vollständige Kostendeckung erreicht wird.
- Vorschlag 014: 8.000 Euro
Weiterhin wird mit Vorschlag 014 eine Ertragserhöhung i. H. v. 8.000 Euro vorgeschlagen, indem die Säumnisgebühren erhöht werden. Auch dieser Vorschlag wurde durch eine moderate Erhöhung der entsprechenden Gebührenpositionen umgesetzt.
- Vorschlag 015: 5.000 Euro
Vorschlag 015 enthält eine Ertragserhöhung i. H. v. 5.000 Euro durch Erhöhung sonstiger Gebühren. Dieser Vorschlag wurde umgesetzt durch Erhöhung der entsprechenden Gebührenpositionen.
Der Kostendeckungsgrad für die Städtische Bibliothek belief sich auf Basis des Jahres 2019 auf rund 6,3 %. Unter Berücksichtigung der Gebührenveränderung würde sich dieser Wert um 1,2 Prozentpunkte auf rund 7,5 % verbessern. Das vergangene Jahr 2020 muss aufgrund der Sondersituation rund um die Corona-Pandemie aus der Betrachtung genommen werden
Zur Übersichtlichkeit liegt als Anlage 2 eine Synopse an, die die Änderungen farblich darstellt. Über die o. g. Änderungen hinaus wurden kleinere Aktualisierungen vorgenommen.
Die von der KGSt mit vorgeschlagenen Ertragssteigerungen werden aufgrund der geltenden Zugangsbeschränkungen zur Einschränkung der Corona-Pandemie in 2021 nicht in dem geforderten Maße erwirtschaftet werden können. Auch im Normalbetrieb wird die Entwicklung der Erträge beobachtet werden müssen, da das Nutzerverhalten auch nach
Entfall der Zugangsbeschränkungen nicht vollständig absehbar ist. Auf eine entsprechende Darstellung, wie sich die Erträge unter Einberechnung der zuvor aufgeführten Eventualitäten stattdessen entwickeln werden, wird in Anbetracht der ständig wechselnden (Rechts-)Lage verzichtet.
