Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-15090-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Frage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 vom 11. Januar 2021 (21-15090) wird wie folgt beantwortet:

 

Aktuell wird in der Leipziger Straße 205 kein Bordell betrieben, da Prostitutionsstätten nach

§ 10 Abs. 1 Nr. 10 der Niedersächsischen Corona-Verordnung für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen sind.

 

Genehmigt wurde dort eine Prostitutionsstätte im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) unter dem Namen „Ladies Camp“. Das Betriebskonzept, das Bestandteil der Erlaubnis ist, sieht eine Terminwohnung für die gleichzeitige Tätigkeit von zwei bis drei Prostituierten vor.

 

Weiter wurde eine gesonderte Erlaubnis für eine Prostitutionsvermittlung (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 ProstSchG) unter dem gleichen Namen erteilt. Auch deren Betrieb ist derzeit nach § 10 Abs.1 Satz 5 Corona-Verordnung untersagt.

 

Rechtsgrundlage für beide Erlaubnisse ist § 12 ProstSchG.

   
 

 

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