Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15205-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Home-Office Arbeitsplätze in der städtischen Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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16.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS im Rat der Stadt vom 22.01.2021 (21-15205) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Unmittelbar nachdem die WHO Anfang März 2020 den weltweiten Corona-Ausbruch zur Pandemie erklärt hat, wurde seitens der Stadt Braunschweig der Personenkreis, der für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Stadt Braunschweig zwingend erforderlich ist (sog. Notfallliste), definiert und für diesen Personenkreis die Voraussetzungen geschaffen, um ein Arbeiten von Zuhause aus zu ermöglichen. Hierdurch wurde das Risiko des kompletten Ausfalls von Organisationseinheiten verringert und die dringend notwendigen Dienst-geschäfte können auch im Falle von Infektionen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommen werden.
In diesem Zusammenhang wurde für insgesamt rd. 500 Beschäftigte u.a. die technische In-frastruktur, insbesondere durch Notebooks, geschaffen, Dienstgeschäfte vollwertig aus dem Homeoffice zu erledigen. Für den gesicherten Zugriff eines mobilen Endgerätes auf das städtische interne Netz sind die verfügbare Bandbreite der Internetanbindung und die Kapazität des VPN-Gateways die limitierenden Größen. Die Bandbreite der Internetanbindung wurde kurzfristig von gemeinsam mit anderen Anwendungen genutzten 200Mbit/s auf exklusiv genutzte 1Gbit/s erhöht. Die vor der Pandemie bestehende Limitation von 50 gleichzeitigen VPN-Tunneln wurde durch verschiedene Maßnahmen in mehreren Stufen auf inzwischen maximal technisch mögliche 650 erhöht.
Darüber hinaus hat die Stadt Braunschweig sehr frühzeitig die generelle Möglichkeit des Arbeitens im Homeoffice während der Corona-Pandemie instrumentalisiert. Ergänzend zu der bereits bestehenden „Dienstvereinbarung Telearbeit“ wurde in Abstimmung mit der Personalvertretung die Sonderdienstvereinbarung für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 (COVID 19) im April 2020 geschaffen. Diese Sonderdienstvereinbarung bildet u.a. die Grundlage, um durch Homeoffice direkte Kontakte untereinander und in den Dienstgebäuden zu verringern. Die Fachbereiche und Referate legen dabei dezentral fest, ob die Arbeit von zuhause durchführbar und zweckmäßig ist, und zwar unabhängig davon, ob hierfür ein mobiles Endgerät zur Verfügung steht.
Aufgrund der zunehmenden Anforderungen der Fachbereiche und Referate nach technischem Equipment zur Realisierung von Homeoffice wurde deutlich, dass die Ausgabe weiterer Notebooks aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist. Es erfolgte deshalb ein Strategiewechsel, hin zur Ausgabe von Mini-PCs. Durch die Nutzung von Remote-Desktop-Verbindungen auf die vorhandenen Dienstrechner im Büro kann die genutzte Bandbreite im VPN verringert werden. Somit ist die gleichzeitige Nutzung von Homeoffice mit einer höheren Anzahl von Benutzern möglich.
Durch diesen Strategiewechsel konnte sichergestellt werden, dass von den derzeit rd. 1.200 zur Verfügung gestellten Notebooks und homeoffice- und telearbeitsfähigen Endgeräten bis zu 650 gleichzeitig Zugang zum städtischen Verwaltungsnetz haben können, was bislang in der Spitze zu 80% ausgeschöpft wurde. Insofern handelt es sich bei der Nutzung von Mini-PCs im Rahmen von Homeoffice um die zukunftsfähige technische Variante.
Mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) am 27. Januar 2021 hat der Verordnungsgeber die Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbarer Tätigkeit zu ermöglichen, diese Tätigkeiten im Homeoffice auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Erforderlich ist hierbei weiterhin, dass die räumlichen und technischen Voraussetzungen für ein Arbeiten im Homeoffice gegeben sind.
Die Umsetzung der Verordnung insgesamt erfolgt innerhalb der Stadt Braunschweig nach Abstimmung mit der Arbeitsschutzbeauftragten der Stadt Braunschweig, dem Betriebsmedizinischen Dienst sowie der Personalvertretung. Für den Bereich Homeoffice ist die Anpassung der bereits bestehenden SARS-CoV-2 Dienstvereinbarung erforderlich. Die Personalvertretung hat dieser 2. Änderungsfassung bereits zugestimmt, die Veröffentlichung ist am 2. Februar 2021 erfolgt. Die 2. Änderungsfassung der Corona-Sonderdienstvereinbarung ist im städtischen Intranet in der Rubrik Corona Aktuell hinterlegt.
Inhaltlich geregelt ist hierbei wie bisher, dass die Fachbereiche/Referate dezentral entscheiden, ob zwingende betriebsbedingte Gründe einer Tätigkeit im Homeoffice entgegenstehen bzw. wie die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden kann. Hierbei obliegt es beispielsweise auch den dezentralen Organisationseinheiten, darauf hinzuwirken, dass die vorhandene zentral zur Verfügung gestellte Technik bestmöglich verteilt wird, so dass auch ggf. durch Wechsel der Hardware eine optimale Nutzung und Auslastung im Sinne der Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt. Wenn es zweckmäßig ist, können die Dienstgeschäfte auch ohne mobiles Endgerät im Homeoffice erledigt werden.
In jedem Falle sind hierbei gesetzliche Regelungen einzuhalten und auch die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kolleginnen und Kollegen sicherzustellen. Eine den Datenschutz betreffende Regelung enthält die Corona-ArbeitsschutzVO nicht, so dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt gelten.
Es besteht jedoch keine Verpflichtung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tätigkeiten im Homeoffice auszuüben.
Zu Frage 2:
Voranzustellen ist, dass innerhalb der Stadtverwaltung beispielsweise mit den Kindertagesstätten, den Jugendfreizeiteinrichtungen oder den Bauhöfen Bereiche vorhanden sind, die eine Arbeit im Homeoffice aufgrund der Eigenart der Aufgabenstellung nicht zulassen.
Die Regelungen zum Homeoffice im Rahmen der Corona-Pandemie wurden bzw. werden seit April 2020 in Eigenverantwortung der Fachbereiche/Referate umgesetzt, deshalb liegen hierzu keine stichtagsbezogenen Daten zum 1. März 2020 bzw. 1. Januar 2021 vor.
Am 20. Januar 2021 erfolgte im Rahmen einer Umfrage des Niedersächsischen Städtetages eine kurzfristige Abfrage innerhalb der Stadtverwaltung, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachbereichen/Referaten derzeit im Homeoffice tätig sind. Der prozentuale Anteil innerhalb der Gesamtverwaltung der Stadt Braunschweig lag zu diesem Zeitpunkt bei rd. 25 %, innerhalb der Kernverwaltung (bspw. ohne Kindertagesstätten, Feuerwehr) bei knapp 50 %.
Ich gehe davon aus, dass es darüber hinaus weitere Bereiche mit Arbeitsplätzen gibt, bei denen aufgrund der Aufgabenstellung kein Homeoffice möglich ist (bspw. Schalterbetreuung im Einwohnermeldeamt, Führerscheinstelle etc.), so dass die anteilige Quote schon heute bei tatsächlich auch für Homeoffice geeigneten Arbeitsplätzen höher ist.
Für den Bereich der städtischen Gesellschaften erfolgte eine Abfrage durch die Beteiligungs-steuerung der Stadt Braunschweig. Von dort erfolgte folgende Stellungnahme:
„Die Gesellschaften teilten auf Anfrage mit, dass den Mitarbeiter*innen Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und/oder Home-Office gegeben werden, soweit dies operativ-technisch möglich ist oder soweit es nicht Arbeitszeitreduzierungen aufgrund von Kurzarbeit gibt und dadurch ein Aufenthalt am Arbeitsplatz nicht erforderlich ist.
Ferner gaben die Gesellschaften an, dass – auch und gerade aufgrund der Erfahrungen während der Pandemie - mittelfristig die weitere Digitalisierung und damit ausgeweitete Möglichkeiten des Home-Office realisiert werden.“
Zu Frage 3:
Die auch im kommunalen Bereich fortschreitende Digitalisierung wirkt sich mit den vorgenannten Möglichkeiten von Telearbeit bzw. Homeoffice bereits auf die Arbeitswelt der Stadtverwaltung Braunschweig aus.
Im Zusammenhang mit der Anmietung des Business-Center III im Brawo-Park sowie der anstehenden Sanierung des Rathaus-Neubaus hat die Verwaltung darüber hinaus frühzeitig Überlegungen angestellt, wie sich die Arbeitswelten der Zukunft im kommunalen Bereich langfristig entwickeln. Themen wie mobiles Arbeiten, Desk-Sharing oder das sogenannte Open-Space-Büro werden hierbei über die vorgenannten Instrumente der Telearbeit bzw. des Homeoffice Auswirkung auf die zukünftige Arbeitswelt der Stadtverwaltung Braunschweig haben.
Um die Potenziale dieses Veränderungsprozesses bestmöglich und nachhaltig auch im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen zu können, wird die Stadt Braunschweig bei diesem Prozess durch die Fa. if5, einem Planungsunternehmen für Neue Arbeitswelten, beraten. Mit deren Hilfe sollen neue Büro- und Arbeitskonzepte mit dem Ziel erstellt werden, vorhandene und neue Flächenbestände zu optimieren sowie die Arbeitgeberattraktivität der Stadt Braunschweig im Zuge des Veränderungsprozesses sowohl für die vorhandenen als auch die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu steigern. In diesem Kontext wird auch erörtert, welche modifizierten Büroformen und Arbeitsplatzmodelle die Erfüllung der städtischen Aufgaben insgesamt verbessern können.
