Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-15436

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In § 3 Abs. 1 der Satzung über die Städtische Musikschule ist geregelt, dass die Aufbau- und Lehrplangestaltung der Musikschule dem Oberbürgermeister obliegt.

 

Diese Inhalte sind als Schulordnung der Städtischen Musikschule zusammengefasst, die im Wesentlichen das Außerverhältnis der Schule regeln. Darüber hinaus sind neben dem Ausbildungsangebot auch allgemeine Regelungen zum Schulbetrieb wie z. B. An-/ Um- und Abmeldungen, Unterrichtsbedingungen, Veranstaltungen, Lehr- und Lernmittel, Leihgebühren sowie Hinweise zur Aufsicht und zum Versicherungs- sowie Infektionsschutz aufgenommen.

 

Die Schulordnung wird mit der Anmeldung an die Schülerin/ an den Schüler bzw. an die gesetzlichen Vertreter ausgehändigt bzw. übersandt.

 

Seit der letzten Aktualisierung im Jahr 2018 ergab sich nachstehender Änderungsbedarf: Dabei handelt es sich vorrangig um redaktionelle Änderungen und Aktualisierungen, wie beispielweise die explizite Nennung des Ausbildungsangebotes in Musiktheorie und Gehörbildung und Aufführung des Chorgesangs unter Ensembleangeboten.

Darüber hinaus sind in Korrespondenz dieses Gremienlaufes mit der parallel neugefassten und aktualisierten Schulgeldordnung (siehe Drs. Nr. 21-15259) inhaltliche Anpassungen vorgenommen worden. Insbesondere wird erstmalig eine Regelung zum medialen Fernunterricht (digital gestützter Unterricht) aufgenommen. Mit dieser Regelung werden die Schülerinnen/ die Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter wird zukünftig geregelt, unter welchen Bedingungen der Fernunterricht alternativ zum weiterhin zu priorisierenden Präsenzunterricht stattfinden kann. Dies korrespondiert mit der entsprechenden Erhebung der Gebühren für Fernunterricht in der Schulgeldordnung.

 

In Form einer Synopse wird die bisherige Schulordnung der neuen Fassung gegenübergestellt, die als Anlage 1 beigefügt ist. Die vorgenommenen Änderungen sind in der neuen Fassung in der mittleren Spalte in Grün dargestellt und im Einzelnen kursiv erläutert.

 

Die vollständige neue Schulordnung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Neufassung der Schulordnung soll mit Wirkung vom 1. Mai 2021 in Kraft treten.

 

 

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Anlagen

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