Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15289
Grunddaten
- Betreff:
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Veräußerung von zwei städtischen Erbbaugrundstücken im Industriegebiet Hansestraße-West an die Volkswagen AG, Wolfsburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Veltenhof-Rühme
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Anhörung
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09.03.2021
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.03.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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23.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt ist Eigentümerin von zwei Grundstücken in dem Industriegebiet Hansestraße-West. Die Stadt hat für die Betriebserweiterung der Volkswagen AG an den beiden Grundstücken in den Jahren 2001 und 2007 Erbbaurechte ausgegeben. Für das nördlich gelegene Grundstück mit einer Größe von 53.475 m² ist die Staake GmbH Objekt Hansestraße KG Erbbaurechtsnehmerin. Sie hat das Grundstück nach den Bedürfnissen der Volkswagen AG mit der Halle 30 bebaut und vermietet das Objekt an VW. Erbbaurechtsnehmerin des südlich gelegenen Grundstücks mit einer Größe von 98.927 m² ist die Volkswagen AG selbst. Sie hat das Grundstück mit der Halle 31 bebaut.
Die Volkswagen AG betreibt an dem Standort in den Hallen 30 + 31 mit einer Fertigungs- und Logistikfläche von insgesamt ca. 64.300 m² das Kompentenzcenter Achsmontage und Lenkung. Hier werden u. a. Bremsscheiben, Radträger und Radtriebe sowie Lenkungen für die zum Konzern gehörenden Automarken produziert und in der Lenkungsfertigung und der Achsmontage zusammengebaut. Die Volkswagen AG beschäftigt an dem Standort rd. 950 Mitarbeiter.
Um den Standort in Braunschweig dauerhaft sichern und die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten verbessern zu können, beabsichtigt die Volkswagen AG nunmehr den Kauf der beiden Grundstücke von der Stadt. Mit dem Verkauf des südlich gelegenen Grundstücks an die Volkwagen AG als Erbbaurechtsnehmerin vereinen sich Erbbaurechtsgeber und Erbbaurechtsnehmer, sodass das Erbbaurecht in Folge faktisch gegenstandslos wird. Mit dem Verkauf des nördlich gelegenen Grundstücks und des damit verbundenen Eigentumsüberganges übernimmt die Volkswagen AG das Erbbaurecht und wird an Stelle der Stadt Erbbaurechtsgeberin, die Staake GmbH bleibt Erbbaurechtsnehmerin sowie Eigentümerin und Vermieterin der Halle 30.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Verkauf der beiden Erbbaugrundstücke an die Volkswagen AG zuzustimmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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470,5 kB
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