Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15301-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrrad-Leasing für Angestellte der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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04.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 11. Februar 2021 wird wie folgt Stellung genommen.
Zu Frage 1:
Mit der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020 kann die seit Jahren von den öffentlichen Arbeitgebern geforderte Möglichkeit zur Entgeltumwandlung zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern umgesetzt werden. Allerdings werden zurzeit noch Verhandlungen hinsichtlich des genauen Tariftextes geführt. Eine Einigung steht laut dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen frühestens Mitte März im Raum.
Grundsätzlich wird die Möglichkeit dieses Angebots auch von der Stadt Braunschweig begrüßt. Bereits mit Schreiben vom 18. Oktober 2019 hat die Verwaltung den Niedersächsischen Städtetag um Unterstützung bei der Umsetzung der Einführung von Leasingangeboten im Rahmen der Entgeltumwandlung gebeten. Allerdings kann erst bei Vorliegen des genauen Tariftextes verbindlich eine Aussage darüber getroffen werden, in welcher Form eine Umsetzung des Angebots für Tarifbeschäftigte erfolgen kann.
Eine Umsetzung für den Bereich der Beamten ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften weiterhin nicht möglich.
Zu Frage 2:
Das im September 2019 vom Rat der Stadt beschlossene Elektromobilitätskonzept befasst sich in erster Linie mit der betrieblichen Mobilität der Bediensteten der Stadt Braunschweig. Dazu zählen vorrangig Dienstgänge, die innerhalb der Arbeitszeit verrichtet werden. Nichtsdestoweniger soll in subsequenten Schritten auch die Pendlermobilität der Bediensteten der Stadt Braunschweig umweltfreundlicher gestaltet werden.
Die Projektgruppe „Umsetzung eines betrieblichen Mobilitätskonzepts für die Stadtverwaltung Braunschweig“ sieht im Fahrrad-Leasing eine Möglichkeit, Zweiradmobilität stärker zu „vermarkten“ und die Bediensteten für die positiven Effekte des Fahrradfahrens (gesundheitlich und ökologisch) zu sensibilisieren. Die über den Dienstherrn geleasten Fahrräder könnten und sollten zudem auch für dienstliche Zwecke genutzt werden. Somit könnte das Fahrrad-Leasing einen Beitrag zur Erhöhung der Zweiradmobilität auch im dienstlichen Kontext spielen. Ob die Anzahl der im Rahmen des betrieblichen Mobilitätskonzepts zu beschaffenden Pedelecs dadurch reduziert werden kann, kann sich erst im Laufe der Zeit bei entsprechender Nachfrage herauskristallisieren.
Im Rahmen des betrieblichen Mobilitätskonzepts spielt das Fahrrad-Leasing aufgrund der oben genannten Zielsetzung des Konzepts eine eher untergeordnete Rolle.
Zu Frage 3:
Neben dem Klimaschutz steht bei diesem Angebot natürlich auch die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Fokus. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten vergünstigt ein Fahrrad erwerben. Das Interesse an diesem Angebot zeigt auch die Nachfrage seitens der Belegschaft.
