Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13102
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenportal - Radweg Salzdahlumer Straße, zwischen Südstadt und Mascherode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Anhörung
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02.03.2021
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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Anhörung
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03.03.2021
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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10.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Bei der Erstellung der Rahmenplanung zur Umsetzung des vom Rat beschlossenen Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“ wird geprüft, ob der Geh- und Radweg an der Salzdahlumer Straße (zwischen Mascherode und Südstadt) zu den Radwegebaumaßnahmen gehören soll, die in diesem Rahmen bis 2030 umzusetzen sind.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 a der Hauptsatzung. Die Planung der Salzdahlumer Straße ist eine Planung von überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
Anlass:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde folgende Idee für den Radweg Salzdahlumer Straße (zwischen Südstadt und Mascherode) eingebracht:
(https://www.mitreden.braunschweig.de)
„Radweg Salzdahlumer Straße (zwischen Südstadt und Mascherode)
Der Radweg müsste
- breiter sein. Leider ist der Radweg so schmal, dass man Probleme hat Fußgänger zu überholen, selbst wenn diese hintereinander gehen - v. a. mit einem Fahrradanhänger. Im Sommer ragen die Brennnesseln z. T. hälftig über den Radweg, sodass ein Überholen gar nicht mehr möglich ist.
- in beide Richtungen befahrbar sein. Es ist nicht zumutbar auf dem Weg nach Mascherode (bspw. nach der Arbeit) durch Matschpfützen zu fahren.
- überall beleuchtet sein
- im Winter auch morgens gut geräumt werden, weil die Straße zu stark befahren ist und es keine Alternative gibt, um mit dem Fahrrad in die Stadt zu kommen.“
Dieses Anliegen hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.
Verfahren zur Ideenplattform:
Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:
„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.
Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“
Prüfung und Bewertung der 4 Aspekte der eingereichten Idee:
Breite des Weges, Neuplanung und Neubau:
Die Breite des vorhandenen Zweirichtungs-Geh- und Radweges, den die Stadt vor einigen Jahren im Zuge einer Abstufung der Straße vom Land übernommen hat, beträgt zwischen 1,75 m und 2,00 m. Dies ist unzureichend. Eine angemessene Rad- und Fußverkehrsverbindung kann nur mit einem Neuausbau erreicht werden.
Auch wenn der vom Rat beschlossene „Braunschweiger Standard“ keine expliziten Regelungen für gemeinsame Geh- und Radwege trifft, geht die Verwaltung davon aus, dass in Anlehnung an die Regelungen für Radwege auch kombinierte Geh- und Radwege für zwei Richtungen mindestens 3,20 m breit sein sollen und dass diese dann auch genauso wie Radwege als „Radweg“ gemäß „Braunschweiger Standard“ für das Ausbauziel (35 km bis 2030) gemäß Maßnahme 8 des Ziele- und Maßnahmenkatalogs (Drucksache 20-13342-02) berücksichtigt werden.
Für eine Neuplanung wäre unter Berücksichtigung der Nutzerzahlen zu prüfen, ob in Teilabschnitten eine Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr erforderlich ist. Dies könnte insbesondere im südlichen Abschnitt zwischen Mascherode (Am Großen Schafkamp) und Sportplatz und evtl. auch weiter bis Jägersruh der Fall sein. Wenn eine Trennung erforderlich ist, dann wäre gemäß „Braunschweiger Standard“ anzustreben, diese auch baulich (und nicht nur durch Markierung) herzustellen. In Abschnitten, in denen keine Trennung erforderlich ist, würde die Verwaltung einen gemeinsamen Rad- und Gehweg planen, wie es für Wege außerhalb der geschlossenen Ortslage an Landstraßen gemäß den einschlägigen Regelwerken und der regelmäßigen Praxis üblich und bewährt ist; aber in einer Breite von 3,20 m.
Der vorhandene Weg ist bautechnisch und planerisch nicht geeignet, einfach verbreitert zu werden. Erforderlich wäre eine größere Baumaßnahme mit dem vollständigen Neubau des Weges. Böschungen, Bankette und Gräben müssten verändert, Bäume gefällt werden. Grunderwerb wäre erforderlich. Die Planung würde in das „Naturschutzgebiet Mascheroder- und Rautheimer Holz“ eingreifen und ein Planfeststellungsverfahren erfordern.
Ergänzend wird in der Planung zu prüfen sein, ob und ggf. wie der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen Jägersruh und eine sichere Querung der Salzdahlumer Straße in Höhe Jägersruh in der Planung und beim Bau berücksichtigt werden können. Außerdem würden bei der Planung auch denkbare Alternativtrassen, etwa durch den Heidbergpark oder über den Stadtstieg geprüft.
Die Kosten für die 1,5 km langen Wegverbindung liegen in der Größenordnung von mehreren Mio. Euro und können auf Grundlage erster Planungsstufen, die bisher nicht erfolgt und nicht vorgesehen sind, ermittelt werden. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.
Befahrbarkeit in beide Richtungen:
Auf der Salzdahlumer Straße, von der Einmündung Griegstraße bis Mascherode, gibt es auf der östlichen/nord-östlichen Seite den asphaltierten kombinierten Geh- und Radweg, der Gegenstand dieser Drucksache ist. Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es am Rande des Heidbergparks einen wassergebundenen Weg vom Abzweig Griegstraße bis zur Straße Jägersruh. Der wassergebundene Weg ist im gutem Zustand und eben. Beide Wege sind in beide Richtungen für den Radverkehr freigegeben, so dass für die Fahrt bis Jägersruh beide Wege genutzt werden können und für die Weiterfahrt nach Mascherode auch heute bereits der asphaltierte Weg auf der Nord-Ostseite genutzt werden kann.
Beleuchtung des Weges:
Bisher ist lediglich der Abschnitt Mascherode bis Jägersruh beleuchtet. Die separate Beleuchtung des bisher unbeleuchteten Abschnitts von ca. 1 km würde als separate Maßnahme rund 100.000 € kosten. Die Straße verläuft dort durch den Wald. Die Belange des Naturschutzes im Naturschutz „Mascheroder- und Rautheimer Holz“ müssen angemessen berücksichtigt werden.
Eine beleuchtete, sozial sicherere Wegeverbindung aus Mascherode in die Innenstadt ist weiter östlich über den Möncheweg und die Südstadt vorhanden. Aufgrund dieser bereits vorhandenen, aber für viele Menschen etwas längeren Verbindung ist die Installation einer Beleuchtungsanlage auf der Salzdahlumer Straße mit den damit verbundenen Investitionen und Auswirkungen auf den Naturraum bisher nicht verfolgt worden.
Der Bau einer Beleuchtung ist abhängig vom zukünftigen Zuschnitt des Weges., so dass darüber nicht vor der Entscheidung über den Wegebau entschieden werden sollte. Zudem wäre eine gemeinsame Umsetzung günstiger.
Winterdient:
Der Abschnitt dieses Geh- und Radwegs, der außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt, ist bisher nicht in der regelmäßigen Winterdiensteinsatzplanung berücksichtigt. Die Verwaltung wird gemäß dem Ratsbeschluss zu Drucksache 20-13342-02 (Maßnahme 11: Verbesserungen bei Radwegreinigung und Winterdienst) die Winterdienstplanung und
-priorisierung anpassen. Unabhängig davon wurde der Geh- und Radweg an der Salzdahlumer Straße als Reaktion auf den Hinweis aus dem Ideenportal in die Winterdienstplanung aufgenommen.
Weiteres Vorgehen:
Gemäß dem Ratsbeschluss zum Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ wird die Verwaltung im Rahmen des Mobilitätsentwicklungsplans bis 2023 die Rahmenplanung für den Radverkehr in Braunschweig abschließen. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob der Geh- und Radweg an der Salzdahlumer Straße (zwischen Mascherode und Südstadt) zu den Radwegbaumaßnahmen gehören soll, die in diesem Rahmen bis 2030 umzusetzen sind. Vorab wird die Maßnahme auch bei der Vorauswahl erster möglicher Velorouten in 2021 mit betrachtet.
Wegen der Vielzahl sinnvoller Radwegemaßnahmen im gesamten Stadtgebiet, rät die Verwaltung davon ab, diese einzelne, zweifellos sinnvolle Maßnahme außerhalb der beschriebenen Priorisierungsprozesse zur Umsetzung vorzusehen.
