Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15379

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

"Der Planung und der Realisierung der Querungshilfen an der Kreuzung Ebertallee/ Georg-Westermann-Allee wird entsprechend der Anlage zugestimmt"

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Straße Ebertallee um eine Hauptverkehrsstraße mit überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Anlass

 

Für Fußgänger und Radfahrer sollen die Querung der Ebertallee im Zuge des provisorischen Ringgleisweges und die Querung der Georg-Westermann-Allee im Einmündungsbereich zur Ebertallee verbessert werden. In diesem Bereich sind für 2021 Arbeiten zur Fahrbahndeckenerneuerung geplant.

 

Mit Drucksache 19-11303 ist die Querungshilfe auf Höhe „Am Triangel" und „Am Nußberg" beschlossen worden (der Teil der Planung ist rot eingerahmt). An diese Planung schließt die jetzt vorgelegte Planung an.

 

Planung

 

Die heute bestehende Querungshilfe westlich der Einmündung Georg-Westermann-Allee befindet sich im Bereich der geplanten Fahrbahndeckenerneuerung. Da sie wegen ihrer Abmessungen nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und zusätzlich den nördlich gerichteten Radverkehr des provisorischen Ringgleisweges aufnehmen soll, soll sie im Zuge der Bauarbeiten angepasst werden.

 

Die Aufstellfläche wird auf 2,50 m Breite und 5,50 m Länge vergrößert werden. Um ein versehentliches Befahren der nördlich in den Park führenden Treppenanlage zu vermeiden, wird die Querungshilfe minimal Richtung Osten verschoben.

 

Aus Platzgründen ist der nördlich der Fahrbahn gelegenen Bereich als gemeinsamer Geh- und Radweg bis zur Einmündung des Ringgleisweges geplant und soll in beiden Richtungen auch vom Fahrradverkehr genutzt werden können. Alle übrigen Radverkehrsanlagen werden in einer Richtung befahren. Die Führung des das Ringgleis nutzenden Radverkehrs ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Auf der Südseite der Querungshilfe werden Geh- und Radweg getrennt bleiben. Der Radweg wird im Ausbaubereich auf das Maß von 2,80 m (inclusive rechnerischem Trennstreifen zur Fahrbahn von 0,50 m) vergrößert.

 

Im Zuge der Maßnahme wird zusätzlich die Querungshilfe in der Georg-Westermann-Allee neu hergestellt. Sie ist an den Einmündungsbereich Richtung Norden verschoben und ebenfalls mit einer Breite von 2,50 m geplant.

 

Sämtliche Querungsbereiche werden mit taktilen Elementen und differenzierter Bordhöhe ausgestattet.

 

Da sich die Querungshilfe über die Ebertallee für den südlich gerichteten Radverkehr nicht im Bereich der Deckenbaumaßnahme befindet, wird sie aktuell nicht überarbeitet.

 

Kosten/Finanzierung:

 

Die Kostenschätzung für die Querungshilfe Ringgleis einschließlich der Anpassungsarbeiten außerhalb der Fahrbahn beläuft sich auf rund 40.000 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind unter 5E.610028 im Haushaltsplanentwurf 2021 eingeplant.

 

Die Kostenschätzung für die Querungshilfe in der Georg-Westermann-Allee beläuft sich auf rund 20.000 €. Die Haushaltsmittel sind unter 4S.660020 im Haushaltsplanentwurf 2021 eingeplant.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Die Maßnahme soll aus wirtschaftlichen Gründen zusammen mit der Fahrbahndecken-erneuerung der Ebertallee umgesetzt werden. Diese ist, vom Ortseingang Riddagshausen bis westlich der Einmündung der Georg-Westermann-Allee, in 2021 eingeplant.

 

 

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Anlagen

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