Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15382-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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04.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 23. März 2021 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2021 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Haushaltsplan 2021 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2020 - 2024
b) den Haushaltsplänen 2021 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2020 - 2024 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2021 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2.1, 4.2.2 und 5.2).
5. Die Ansatzveränderungen aus der Haushaltsoptimierung (Anlage 4.2.3) werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
7. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und
der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im in der
Endausfertigung des Haushaltsplanes 2021 auf die Teilhaushalte einschließlich der
Produktdarstellung zu übertragen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Weitere Anfragen und Anträge
Zwei weitere Anfragen zum Haushalt sind durch die BIBS-Fraktion eingereicht worden. Sie sind in der Anlage 0 enthalten. Die Antworten befinden sich in der Bearbeitung.
Während der Beratungen in den Fachausschüssen sind zwei Anträge in Anknüpfung an Anträge anderer Fraktionen mündlich gestellt worden. Auf der Grundlage der Sitzungsprotokolle sind diese neuen Anträge ebenfalls in der Anlage 0 dargestellt.
2. Fortsetzung des Ausbaus der Schulkindbetreuung
Unter den Ziffern 3.1 und 3.3 der Hauptvorlage (Drucks. Nr. 21-15382) ist bereits zu den Anträgen FWE 213, FWI 214 a - d und SP 218 berichtet worden, dass die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN parallel zu diesen Haushaltsanträgen auch zur Ratssitzung am 16. Februar 2021 einen Antrag auf Ausweitung der Schulkindbetreuung auf 80 % der Grundschulkinder eingebracht hat. Nachdem dieser durch den Rat angenommen wurde, hat die Verwaltung die bisher für diesen Sachverhalt ermittelbaren finanziellen Auswirkungen als Ansatzveränderung eingearbeitet. Entsprechende Auszüge sind als Anlagen 4.2.1 und 5.2.1 beigefügt. Die genannten Anträge sind damit als erledigt anzusehen und es ist ‑ trotz der gegensätzlichen Abstimmungsergebnisse in den Fachausschüssen ‑ nicht beabsichtigt, sie in der Sitzung des FPA am 4. März 2021 zur Abstimmung aufzurufen. Auf die ebenfalls beigefügten Auszüge aus den Anlagen 4.1 und 5.1 wird diesbezüglich hingewiesen.
Insgesamt führt die veränderte Zuordnung des Sachverhalts nicht zu einer Veränderung der finanziellen Auswirkungen.
3. Ansatzveränderungen aus dem Haushaltsoptimierungs- (HHO‑) -prozess
Die Ermittlung der finanziellen Auswirkungen der mit „Umsetzung“ gekennzeichneten HHO-Vorschläge, die ein positives Votum in den Fachausschüssen oder am 29. Januar 2021 im FPA erhalten haben, konnte erst nach Erstellung der Hauptvorlage abgeschlossen werden.
Zur Erreichung des Haushaltsoptimierungspotenzials sind beim Vorschlag V009 des Dezernats IV sowie bei den Vorschlägen V114 und V115 des Dezernats III neben den aufwandswirksamen Veränderungen im Ergebnishaushalt auch investive Maßnahmen erforderlich. Einzelheiten ergeben sich aus der bereits versandten Anlage 5.2.4. Die Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2021 ff. stellen sich insgesamt wie folgt dar:

Neben diesen in den Haushalt 2021 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2022 - 2024 noch einzuarbeitenden Haushaltsoptimierungen sind bereits rund 13,0 Mio. € für den Zeitraum 2021 - 2024 im Haushaltsentwurf 2021 ff. berücksichtigt gewesen. Diese Vorschläge sind in den einzelnen Dezernatslisten mit „Umsetzung erfolgt“ gekennzeichnet. Somit ergibt sich ein in der Planung bis 2024Ende berücksichtigtes Volumen aus dem Haushaltsoptimierungsprojekt von rd. 25,2 Mio. €.
Zudem liegen weitere Haushaltsoptimierungsvorschläge vor, die nach den Fachausschussberatungen mit dem Status „Weiterverfolgung / Prüfung“ versehen worden sind. Hierzu stehen noch Prüfaufträge bzw. Gremienentscheidungen aus. Das sich hieraus im Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2024 ergebende HHO-Potenzial beläuft sich auf rd. 13,8 Mio. €. Diese HHO-Vorschläge könnten bei positiver Prüfung und Beschlussfassung in folgenden Planjahren zu Haushaltsverbesserungen führen.
4. Gesamtergebnisse des Haushalts 2021
Im Haushaltsplanentwurf 2021 wurde für das Jahr 2020 ein Jahresergebnis von ‑ 91,5 Mio. € prognostiziert.
Das laufende Buchungsgeschäft des Haushaltsjahres 2020 wurde zum intern festgelegten Buchungsschlusstermin Ende Januarbeendet. Derzeit laufen die sich daran anschließenden Arbeiten zur Bildung der notwendigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie die Bewertung der bestehenden Forderungen und zum Abschluss der Anlagenbuchhaltung.
Ungeachtet dieser noch nicht abgeschlossenen Arbeiten liegt eine erste vorläufige Einschätzung des Jahresergebnisses 2020 in Höhe von rd. ‑ 10 Mio. € vor. Veränderungen können sich jedoch noch aus den zuvor genannten Jahresabschlussbuchungen ergeben.
Hierzu ist vorab anzumerken, dass ein Jahresergebnis dieser Größenordnung nur dadurch erreicht werden kann, dass es für das Haushaltsjahr 2020 erhebliche staatliche Unterstützungsleistungen gab, die dem städtischen Haushalt direkt sowie indirekt (Unterstützungsprogramme zugunsten von städtischen Eigengesellschaften) entlastend zugute kommen. Abgesehen von der dauerhaft erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft handelt es sich hierbei um staatliche Unterstützungsleistungen, die dem städtischen Haushalt nach aktuellem Stand nur einmalig für das Jahr 2020 gewährt wurden. Ohne diese Mittel aus den von Bund und Land geschnürten Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie würde sich rechnerisch ein Jahresergebnis von rd. ‑ 76 Mio. € ergeben.
So hat die Stadt Braunschweig für das Jahr 2020 eine Zuweisung zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen in Höhe von 50,8 Mio. € erhalten. Im Rahmen des Finanzausgleichs gab es rd. 2,8 Mio. € für krisenbedingte Mehraufwendungen. Der Bund hat zur dauerhaften Entlastung der Kommunen die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für Bezieher von ALG II um 25 %-Punkte erhöht. Dies hat zu einer für den Haushalt 2020 nicht planbaren dauerhaften Haushaltsentlastung um rd. 12,5 Mio. € geführt.
Das gegenüber der ursprünglichen Planung wesentlich bessere erste vorläufige Jahresergebnis 2020, das nach erster vorläufiger Einschätzung rd. - 10 Mio. € beträgt, begründet sich wie folgt:
Zum gegenwärtigen Stand sind erhebliche Minderaufwendungen erkennbar im Bereich der Gewerbesteuerumlage und im Instandhaltungs- und Zuwendungsbereich. Die Gesamtschau der Auswirkungen und die vielfältigen Gründe für Planabweichungen können erst nach Abschluss aller Arbeiten für das abgelaufene Haushaltsjahr zusammengetragen werden.
Das vorläufige Jahresergebnis im Ergebnishaushalt von ‑ 10 Mio. € sowie die unter 3. beschriebenen Verbesserungen aus der HHO sind in die nachfolgenden Darstellungen der finanziellen Gesamtauswirkungen eingeflossen.
Im Finanzhaushalt war als Bestand an Zahlungsmitteln in der Hauptvorlage bereits ein aktueller Betrag von 103,2 Mio. € eingerechnet.
Die nachfolgenden Tabellen berücksichtigen außerdem die Ansatzveränderungen der Verwaltung und die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte, soweit es den in der Hauptvorlage unter Ziffer 3 beschriebenen Annahmen entspricht und die finanziellen Auswirkungen bekannt sind.
Es würden sich folgende Jahresergebnisse bzw. Auswirkungen auf die Überschussrücklagen und den gesonderten Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG sowie den Bestand an Zahlungsmitteln ergeben:
Ergebnishaushalt
in Mio. € | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Jahresergebnis | - 119,4 | - 74,6 | - 63,2 | - 56,8 |
Stand der Überschuss-rücklage am Jahresende | 235,6 | 235,6 | 172,4 | 115,6 |
Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG | - 129,4 | - 204,0 | - 204,0 | - 204,0 |
Finanzhaushalt
Die Ergebnisse des Finanzhaushalts zeigen unter Berücksichtigung der Ansatzveränderungen inkl. des geplanten Resteaufbaus folgendes Bild:

Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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955,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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30,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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20,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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38,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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106,8 kB
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