Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15402-01
Grunddaten
- Betreff:
-
VPN-Zugänge ins Stadtnetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
04.03.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Stellungnahme 21-15205-01 zur Ratssitzung am 16. Februar auf eine Anfrage zum
Thema „Home-Office Arbeitsplätze in der städtischen Verwaltung“ schrieb die Verwaltung:
„Die vor der Pandemie bestehende Limitation von 50 gleichzeitigen VPN-Tunneln wurde
durch verschiedene Maßnahmen in verschiedenen Stufen auf inzwischen maximal technisch mögliche 650 erhöht.“
Damit sei sichergesellt, dass bis zu 650 Endgeräte gleichzeitig Zugang zum städtischen Verwaltungsnetz haben können. Dieses wurde „in der Spitze zu 80% ausgeschöpft“.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie oft kam es im Jahr 2021 vor, dass sich Verwaltungsmitarbeiter*innen nicht in das
städtische Verwaltungsnetz einloggen konnten, weil aufgrund der hohen Auslastung die
maximale Kapazität des städtischen VPN-Zugangs erreicht wurde, und wie viele
Mitarbeiter*innen waren davon betroffen?
Im Anschluss an die starken Schneefälle vom Sonntag, dem 07.02., waren Individualverkehr, ÖPNV, Kindergärten und Grundschulen für mehrere Tage stark beeinträchtigt bzw. geschlossen. Die Kapazitätsgrenze der gleichzeitigen Anmeldungen aus dem Homeoffice im städtischen Datennetz wurde am 08.02. für 5 Stunden, am 09.02. für 4 Stunden und am 10.02. für 2 Stunden erreicht. Wieviele Mitarbeiter sich an den genannten Tagen und mit wie viel Verzögerung anmelden konnten lässt sich nicht bestimmen. Der Leistungsverlust wurde an den drei Tagen von 100, 70 bzw. 30 Nutzerinnen und Nutzern bei der IT-Hotline gemeldet, was aber zunächst lediglich bedeutet, dass sich die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, die sich in diesem Zeitraum einloggen wollten, dies im ersten Versuch nicht konnten, bei späteren Versuchen schon.
2. Welche Maßnahmen wurden daraufhin eingeleitet um die weitere Arbeit an diesen Tagen zu ermöglichen?
Die Belegschaft wurde über die IT-Hotline und über Bekanntmachung im Intranet informiert, dass diese Kapazitätsgrenze erreicht wurde und der Verbindungsaufbau später erneut versucht werden kann.
3. Welche Schritte plant die Verwaltung um solche Kapazitätsengpässe in Zukunft zu
vermeiden?
Die Kapazitäten des VPN-Zugang, weitere Möglichkeiten des Remote-Zugriffs und weitere kapazitätsbegrenzende Infrastrukturkomponenten werden zukünftig weiter ausgebaut. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit ist es aber auch zukünftig nicht sinnvoll, die Kapazität von IT-Infrastrukturen am maximal denkbaren Bedarf auszurichten, da sich sowohl die Erstinvestition als auch die laufenden Kosten für Hardware und Lizenzen in der Regel an der maximalen Kapazität der Systeme bemessen. Berücksichtigt werden muss in diesem Zusammenhang auch, dass die eingetretenen Überlastungen letztlich allein auf die Witterung zurückzuführen gewesen sind.
