Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-15424
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermeidung von Einwegprodukten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Beantwortung
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09.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrats eine Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoffprodukten erlassen: die Einwegkunststoffverbotsverordnung vom 20.01.2021 (BGBl. I S. 95). Die Verordnung tritt am 03.07.2021 in Kraft. Künftig sollen bestimmte Plastikprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt. Das Verbot betrifft Wegwerfprodukte wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Auch To-go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor sollen nicht mehr auf den Markt kommen. Verboten sind außerdem alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff, der sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel zersetzt, aber nicht weiter abbaut. Die Verordnung leistet einen wichtigen Beitrag gegen die Vermüllung der Umwelt und dient dem Schutz der Meere.
Einwegkunststoffprodukte können in vielen Fällen durch umweltfreundlichere Mehrweglösungen ersetzt werden. To-go-Becher oder To-go-Lebensmittelbehälter aus Metall oder Kunststoff sowie abwaschbare Trinkhalme aus Glas finden immer mehr Verbreitung. Auf vielen Volksfesten hat sich bereits Mehrweggeschirr fest etabliert.
In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:
1. Welche Satzungen oder Regelungen der Stadt müssen geändert werden, um die Anforderungen der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) zu erfüllen?
2. Welche Satzungen und Regelungen der Stadt müssten geändert werden, um durchzusetzen, dass zukünftig die Verwendung von Einwegprodukten aus Kunststoffen oder anderen Materialien bei genehmigungs- oder anmeldepflichtigen Veranstaltungen weitestgehend ausgeschlossen werden und stattdessen Mehrwegprodukte eingesetzt werden?
3. Welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung geeignet, die Verwendung von Mehrwegprodukten bei Veranstaltungen Dritter zu fördern (wäre hier zum Beispiel ein städtisches Angebot von mobilen Geschirrspülmöglichkeiten hilfreich und umsetzbar)?
Gez. Detlef Kühn
