Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15382-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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04.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 23. März 2021 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2021 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Haushaltsplan 2021 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2020 - 2024
b) den Haushaltsplänen 2021 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2020 - 2024 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2021 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2.1, 4.2.2 und 5.2).
5. Die Ansatzveränderungen aus der Haushaltsoptimierung (Anlage 4.2.3) werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
7. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2021 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Weitere Fraktionsanträge
Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben am 02.03.2021 gemeinsam drei weitere Anträge gestellt. Sie sind in der Anlage 0 beigefügt. Der finanzunwirksame Antrag "Flexibler Umgang mit Personalressourcen" ist gleichzeitig unter der Nr. FU 228 Bestandteil der Anlage 2. Die beiden finanzwirksamen Anträge sind als FWE 229 und SP 230 in der Anlage 4.1 berücksichtigt.
Gleichzeitig wurde in den neuen Anträgen erklärt, dass die bisherigen Anträge FU 070, SP 209, SP 210 und SP 212 ersetzt werden. Dies wird im Beratungsablauf in der Sitzung des FPA am 04.03.2021 berücksichtigt. Gesonderte Anlagen zu den Ersetzungen sind nicht beigefügt.
Bei dem Antrag FWE 229 "Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen" wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um einen Stellenplanantrag handelt.
2. Weitere Antworten auf Anfragen und Stellungnahmen zu Anträgen
Die Anlage 1 enthält zu Anfragen von Fraktionen bzw. aus dem Bauausschuss Antworten der Verwaltung, die erst nach dem Versand der Hauptvorlage bzw. der 1. Ergänzungsvorlage (Drucks. Nr. 21-15382-01) fertiggestellt werden konnten.
Mit der Anlage 2 werden zusätzlich zu der unter 1. genannten Ergänzung 2 Stellungnahmen der Verwaltung zu finanzunwirksamen Anträgen zur Kenntnis gegeben.
In der Anlage 6 sind weitere Stellungnahmen zu finanzwirksamen Anträgen von Fraktionen und Stadtbezirksräten enthalten. Auf die Stellungnahmen wurde bereits in der Anlage 5.1 zur Hauptvorlage hingewiesen, soweit sie sich auf Fraktionsanträge beziehen mit Ausnahme der Stellungnahmen zu den Anträgen FWI 151, 152 und 155.
3. Rücknahme eines Antrages
Die BIBS-Fraktion hat den finanzunwirksamen Antrag Nr. 075, der im Bauausschuss und im Planungs- und Umweltausschuss passieren lassen wurde, zurückgezogen. Auch dies wird im Beratungsablauf in der Sitzung des FPA am 04.03.2021 berücksichtigt. Eine gesonderte Anlage ist hierzu nicht beigefügt.
4. Einstufung von Vorschlägen zur Haushaltsoptimierung
In der Dezernatsliste zur Haushaltsoptimierung des Dezernats V wurden zu den Themen Erhöhung der Anzahl der Pflegefamilien (Vorschläge Nr. 052, 053 und 054) und Forderungs-Management für den Bereich Unterhaltsvorschuss (Nrn. 068 und 069) Vorschläge unterbreitet, die Haushalts- und Stellenplanrelevanz haben und deren Umsetzung u. a. zusätzliches Personal erfordert. Der JHA hat den Vorschlägen unter der Voraussetzung zugestimmt, dass ausreichend Personal zur Verfügung steht. Außerdem hat er entsprechende Beschlussvorlagen mit den geänderten Ansätzen zur Veranschlagung der Mittel und Stellen bereits für die Sitzung es FPA am 04. März 2021 erbeten.
Eine so kurzfristige Prüfung und Berücksichtigung der Haushaltsveränderungen und des Personalbedarfs konnte nicht erfolgen. Zudem war die Erstellung des Verwaltungsentwurfs des Haushalts- und Stellenplans 2021 im Rahmen der Vorlage für den FPA am 4. März 2021 bereits abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, die Prüfung mit dem Ziel einer Umsetzung zum Haushalts- und Stellenplan 2022 vorzunehmen. Die Anlage 4.2.3 enthält eine veränderte Darstellung der genannten Vorschläge.
5. Weitere Ansatzveränderung der Verwaltung
Mit dem PlUA-Beschluss zu DS 21-15040 wurde entschieden, beim Umbau der Haltestelle das Standard-Modell „Bohlweg“ und nicht das Cortenstahl-Modell mit höheren Kosten zu verwenden. Daraufhin hat die Verwaltung die für die Umsetzung des Cortenstahl-Modells eingebrachte Ansatzveränderung in Höhe von 280.000 € zurückgezogen (siehe Hauptvorlage - Drucks. Nr. 21-15382).
Nachdem die planerische Entscheidung im PlUA zur Ausführung des Umbaus der Haltestelle getroffen wurde, hat die Verwaltung die Ausschreibung vorbereitet. Es liegt nun eine Kostenberechnung auf Basis einer Ausschreibung mit konkreten Leistungsverzeichnis-Positionen i. H. v. rund 360.000 € vor. Hinzu werden seitens der Tiefbauverwaltung in diesem Fall rund 10 % Submissionsrisiko gerechnet, so dass ein Ansatz i. H. v. 390.000 € erforderlich wird. Der zusätzlich benötigte Ansatz in Höhe von 90.000 € wird hiermit zusätzlich eingebracht (siehe Anlage 5.2.1, Seite 2).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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138 kB
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2
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336,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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964,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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112,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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174,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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715,7 kB
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