Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-15420
Grunddaten
- Betreff:
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Einrichtung eines bordellartigen Betriebes in der Berliner Straße 52 K
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt / Rosenbaum, Peter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Beantwortung
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10.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09.10.2020 (60.3/4769/2020) schrieb OB Markurth, dass die vorliegenden Nachbarwidersprüche gegen den Vorbescheid "ergebnisoffen rechtlich überprüft" werden würden und, soweit erforderlich, nach Eingang der Widerspruchsbegründung "auch direkte Gespräche mit den Rechtsanwälten" der Widerspruchsführer "geführt werden" würden, "um die rechtlichen Positionen erläutern zu können." Dazu unsere Fragen:
1) Hat die Stadt inzwischen die vorliegenden und begründeten Nachbarwidersprüche ergebnisoffen rechtlich überprüft?
2) Hat die Stadt inzwischen auch direkte Gespräche mit den Rechtsanwälten der Widerspruchsführer gesucht und aufgenommen?
3) Meint die Stadt, dass auch rechtsfehlerhafte und rechtswidrige Bescheide der Stadt, die zudem angefochten worden sind, rechtliche Bindungswirkung entfalten können?
