Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-15420

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 09.10.2020 (60.3/4769/2020) schrieb OB Markurth, dass die vorliegenden Nachbarwidersprüche gegen den Vorbescheid "ergebnisoffen rechtlich überprüft" werden würden und, soweit erforderlich, nach Eingang der Widerspruchsbegründung  "auch direkte Gespräche mit den Rechtsanwälten" der Widerspruchsführer "geführt werden" würden, "um die rechtlichen Positionen erläutern zu können." Dazu unsere Fragen:

 

1) Hat die Stadt inzwischen die vorliegenden und begründeten Nachbarwidersprüche ergebnisoffen rechtlich überprüft?

 

2) Hat die Stadt inzwischen auch direkte Gespräche mit den Rechtsanwälten der Widerspruchsführer gesucht und aufgenommen?

 

3) Meint die Stadt, dass auch rechtsfehlerhafte und rechtswidrige Bescheide der Stadt, die zudem angefochten worden sind, rechtliche Bindungswirkung entfalten können?

 

 

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