Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15426-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu dem Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90 – DIE GRÜNEN, DIE LINKE. und BIBS im Rat der Stadt vom 25. Februar 2021 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Durch energetische Sanierung im Bestand sinkt der Endenergiebedarf im Stadtgebiet. Dieses ist für die Erreichung der Klimaschutzziele von großer Bedeutung. So muss der Wärmeenergiebedarf im Bereich private Haushalte von 1488 GWh/a (2020) auf 730 GWh/a (2050) fallen, sollen die gesteckten Klimaschutzziele und die notwendige Reduktion der Treibhausgase erreicht werden.

 

Zudem gehen mit der energetischen Sanierung technologische Veränderungen wie der Ausbau von PV, von fossilfreien Wärmenetzen oder der Einsatz von Wärmepumpen in Kombination mit der dadurch initiierten Verdrängung fossiler Heizsysteme einher, die zusätzlich Treibhausgase reduzieren.

 

Die dargestellten Aspekte machen die Sanierung im Gebäude- und Quartiersbestand zu einer Schlüsselmaßnahme für den Klimaschutz.

 

Nach den vorliegenden Zahlen zur Quantifizierung des Klimaschutzkonzeptes 2.0 (IKSK 2.0) müssen bis 2030 im Stadtgebiet 20.740 Wohneinheiten auf den KfW 55 Standard saniert werden (Quelle: e4-Consult). Der Einschätzung zur Folge, können davon 5%, d.h. 1037 Wohneinheiten durch direkte kommunale Maßnahmen (Quartierskonzepte + Energieberatungsangebote) beeinflusst werden.

 

Unter anderem um dieses Ziel zu erreichen, ist im Klimaschutzkonzepte eine entsprechende Maßnahme (2.2 „alle Entwicklungen im Bestand und Neubau als "Klimaquartiere“) vorgesehen.

 

Insgesamt wird die energetische Quartiersentwicklung als zukunftsweisende und langfristige Maßnahme gesehen. Die Zusammenbindung der unterschiedlichsten fachlichen Aspekte, der internen Koordination, der Einbindung der Wohnungswirtschaft sowie die kontinuierliche Förderprojektbegleitung in Kontakt mit dem Fördermittelgeber sind eine umfassende und übergreifende Aufgabe.

 

Diese komplexe Aufgabe ist nicht neben den laufenden Projekten zu leisten, sondern erfordert die Bereitstellung eigener personeller und finanzieller Ressourcen und den Aufbau einer adäquaten Organisationsstruktur.

 

Dies vorausgeschickt gibt die Verwaltung zu den Punkten der Beschlussvorlage folgende Hinweise:

 

Zu 1:

Der Erstellung der in der Vorlage benannten Prioritätenliste muss eine fundierte Untersuchung vorangestellt werden. Diese kann nicht allein im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes erstellt werden, sondern erfordert eine übergreifende Zusammenarbeit der Fachstellen, die mit den Aspekten Energie, Wärme, Grün, Sozialverträglichkeit und Stadtplanung betraut sind.

 

Die Federführung für die Erarbeitung energetischer Quartierskonzepte wird in der Stelle 61.32 (Stadterneuerung) liegen. Diese wird in enger interner Abstimmung mit den betroffenen Fachstellen, zum Beispiel im Rahmen einer interdisziplinären Projektgruppe, das Thema der energetischen Stadterneuerung umfassend bearbeiten.

 

Um das Projekt starten zu können, wären zunächst zwei Planstellen in der Stelle Stadterneuerung im Stellenplan unverzichtbar. Darüber hinaus wäre ein zusätzlicher Ansatz im städtischen Haushalt einzustellen. Die Höhe des Ansatzes ist u. a. abhängig von den zu erwartenden Fördermitteln und damit derzeit noch nicht bekannt.

 

Zu 2:

Für die Umsetzung energetischer Quartiersentwicklung ist die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer unabdingbar. Daher wird die externe Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern zur energetischen Sanierung eine wesentliche Aufgabe der Stadterneuerung sein.

 

Zu 3:

Nach Rechtskraft des Stellenplans und nach der Einstellung der zusätzlichen Mitarbeitenden in der Stelle 61.32 kann absehbar in 2022 mit der Umsetzung begonnen werden. Die Vorlage von fundierten und insbesondere mit den Grundstückseigentümern abgestimmten Vorschlägen bis zur Sommerpause 2021 ist mit der aktuellen personellen Ausstattung nicht leistbar.

 

Zu 4:

Abhängig von der Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer wird im Projektverlauf die möglichst große Ausschöpfung des Fördermitteltopfes „energetische Stadtsanierung in Niedersachsen“ angestrebt werden. Diesbezüglich wird auch die Antragstellung, formale Abwicklung sowie der kontinuierliche Kontakt mit dem Fördermittelgeber zum Aufgabenbereich der energetischen Stadterneuerung und Quartiersentwicklung gehören.

 

Zu 5:

Wie bereits in der Vergangenheit wird das Projekt der Braunschweiger Wohnungswirtschaft im Rahmen des Runden Tisches Wohnungsbau vorgestellt und für eine Umsetzung geworben.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise