Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15252

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die als Anlage beigefügte Neunte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig wird beschlossen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Namentliche Bezeichnung der neuen Stadtbezirke

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 29. September 2020 die Neuordnung der Stadtbezirke mit Beginn der Wahlperiode 2021 beschlossen (Nr. 20-13891). Mit der Neuaufteilung des Stadtgebiets geht eine Reduzierung der Anzahl der Stadtbezirke auf insgesamt zwölf einher. Dadurch entstehen sechs neue Stadtbezirke, die ausschließlich durch Zusammenlegung bestehender Stadtbezirke unter Beibehaltung der bisherigen Zuschnitte gebildet werden. Über die namentliche Bezeichnung der neuen Stadtbezirke sollte zu einem späteren Zeitpunkt nach Einbindung der betroffenen Stadtbezirksräte entschieden werden.

 

Um den Stadtbezirksratsmitgliedern trotz der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen die Gelegenheit zu geben, sich in den Prozess der Namensfindung einzubringen, hat die Verwaltung in einem ersten Schritt die jeweiligen Stadtteilheimatpflegerinnen und Stadtteilheimatpfleger um Vorschläge zur Benennung der künftigen Stadtbezirke gebeten. Diese Vorschläge sind dann in einem zweiten Schritt im Dezember 2020 in jeweils gemeinsam durchgeführten Besprechungen mit den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern, deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern, den Fraktions- und Gruppenvorsitzenden, fraktions- und gruppenlosen Mitgliedern sowie den Stadtteilheimatpflegerinnen und Stadtteilheimatpflegern der betroffenen Stadtbezirke diskutiert und bewertet worden.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Stadtbezirke haben sich nach teilweise intensiv geführter Diskussion mehrheitlich / einstimmig für folgende Namen ausgesprochen:

 

alte Bezeichnung

neue Bezeichnung

 

Stadtbezirk 113: Hondelage

 

Stadtbezirk 111: Hondelage-Volkmarode oder

Stadtbezirk 111: Volkmarode-Hondelage

Stadtbezirk 114: Volkmarode

 

 

Stadtbezirk 131: Innenstadt

 

 

Stadtbezirk 130: Mitte

Stadtbezirk 132: Viewegsgarten-Bebelhof

 

 

Stadtbezirk 211: Stöckheim-Leiferde

 

 

Stadtbezirk 211: Braunschweig-Süd

Stadtbezirk 212: Heidberg-Melverode

 

 

Stadtbezirk 222: Timmerlah-Geitelde-Stiddien

 

 

 

Stadtbezirk 222: Südwest

Stadtbezirk 223: Broitzem

Stadtbezirk 224: Rüningen

 

 

Stadtbezirksrat 322: Veltenhof-Rühme

 

 

Stadtbezirksrat 322: Nördliche Schunter-/Okeraue

Stadtbezirksrat 323: Wenden-Thune-Harxbüttel

 

 

Stadtbezirksrat 331: Nordstadt

 

 

Stadtbezirksrat 330: Nordstadt-Schunteraue

Stadtbezirksrat 332: Schunteraue

 

 

Die Stadtbezirke 112: Wabe-Schunter-Beberbach, 120: Östliches Ringgebiet, 221: Weststadt, 310: Westliches Ringgebiet sowie 321 Lehndorf-Watenbüttel bestehen unverändert fort und sind von diesem Verfahren nicht betroffen. Für den Stadtbezirk 213: Südstadt-Rautheim-Mascherode ändert sich ausschließlich die Gliederungsziffer (zukünftig: „212“).

 

Da für die namentliche Bezeichnung des zukünftigen Stadtbezirks 111 keine eindeutige Präferenz für eine der beiden Varianten besteht, schlägt die Verwaltung entsprechend der bisherigen Reihenfolge der Gliederungsziffern die Bezeichnung „Hondelage-Volkmarode“ vor.

 

Hinsichtlich der Bezeichnung „Nördliche Schunter-Okeraue“ hat die Verwaltung auf ein bestehendes Verwechslungsrisiko hingewiesen, da die Schunter bereits Namensbestandteil in zwei weiteren Stadtbezirken ist (Wabe-Schunter-Beberbach, Nordstadt-Schunteraue). Da diese Bezeichnung von den betroffenen Stadtbezirken jedoch ausdrücklich mehrheitlich gewünscht wird, hat die Verwaltung ihre diesbezüglich geäußerten Bedenken zurückgestellt und wird die praktischen Erfahrungen mit der Bezeichnung im kommenden Jahr auswerten.

 

Sofern Sitzungen betroffener Stadtbezirksräte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie abgesagt werden, erfolgt anstelle der Anhörung des Stadtbezirksrates eine Anhörung der Bezirksbürgermeisterin oder des Bezirksbürgermeisters gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG.

 

 

 

 

2. Änderung von Beschlusszuständigkeiten

 

Es wird vorgeschlagen, die Beschlusszuständigkeit für die Gewährung von Zuschüssen zur Pflege des baulichen Kulturgutes auf den Planungs- und Umweltausschuss zu übertragen. Bisher lag die Zuständigkeit beim Finanz- und Personalausschuss („Auffangzuständigkeit“). Dies hat jedoch zu einem Auseinanderfallen von fachlicher Vorbereitung und Beschlusszuständigkeit geführt. § 6 Ziffer 4 lit. f) der Hauptsatzung sollte entsprechend ergänzt werden.

 

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Anlagen

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