Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15346-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.02.2021 (21-15346) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1.:

Die Durchführung des Winterdienstes ist in der städtischen Straßenreinigungssatzung geregelt und erfolgt bei entsprechenden Winterwetterlagen nach festgelegten Prioritäten. Dabei werden Hauptstraßen mit 1. Priorität und Wohnsammelstraßen mit 2. Priorität geräumt und gestreut. Straßen, die der Priorität 1 zugeordnet sind, werden unverzüglich nach Einsetzen einer allgemeinen Straßenglätte winterdienstlich behandelt. Straßen, die der Priorität 2 zugehören, werden erst dann winterdienstlich behandelt, wenn für Straßen der Priorität 1 keine winterdienstlichen Arbeiten mehr erforderlich sind. Sämtliche Straßen, die nicht der Priorität 1 oder 2 zugeordnet sind, werden nur in besonders kritischen Situationen geräumt. Streustoffe kommen dort grundsätzlich nicht zum Einsatz.

Die Straßen Erzberg, Triftstraße und Boltenberg gehören zur Priorität 1. Der Fahrbahnwinterdienst erfolgte in diesen Straßen zeitnah und wurde im Laufe des Februars 2021 insgesamt 17-mal durchgeführt. Dabei wurden die Straßen geräumt und mit Auftausalz bestreut.

Die Straßen Kaulenbusch, Kreuztor, Rischbleek und Vorlingskamp werden als Nebenstraßen der Priorität 3 zugewiesen und wurden dementsprechend nicht winterdienstlich behandelt.

 

Zu Frage 2.:

Damit die Schneeräumung in den Straßen Kaulenbusch, Kreuztor, Rischbleek und Vorlingskamp zukünftig ebenfalls zeitnah erfolgen kann, müssten die Straßen einer höheren Prioritätsstufe zugeordnet werden. Dies wäre ebenso für ähnliche Situationen im gesamten Stadtgebiet umzusetzen und mit erheblichen Kosten verbunden.

 

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