Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15382-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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04.03.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 23. März 2021 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2021 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Haushaltsplan 2021 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2020 - 2024
b) den Haushaltsplänen 2021 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2020 - 2024 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2021 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2.1, 4.2.2 und 5.2).
5. Die Ansatzveränderungen aus der Haushaltsoptimierung (Anlage 4.2.3) werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
7. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2021 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Weitere Anträge
Am 03.03.2021 hat die CDU-Fraktion 2 weitere Anträge zum Haushalt eingereicht. Sie wurden mit den Nrn. FU 231 und FWE 232 versehen. Beide sind in der Anlage 0 enthalten.
Die Fraktion hat sie als finanzunwirksam deklariert. Durch den Antrag FU 231 würden auch aus der Sicht der Verwaltung keine unmittelbaren finanziellen Wirkungen im Haushaltsjahr 2021 eintreten.
Der Antrag FWE 232 ‑ Reduktion der Aufwandsentschädigung ‑ nimmt Bezug auf einen in der FPA-Sitzung am 29.01.2021 bereits abgelehnten Haushaltsoptimierung-Vorschlag und hat ‑ abweichend von diesem Votum ‑ eine Einsparung zum Ziel. Deshalb ist er durch die Verwaltung als finanzwirksam eingestuft worden. Der Antrag enthielt allerdings keine Angaben zu seinen Auswirkungen auf den Haushalt 2021, sondern nur einen Betrag, um den der Entschädigungssatz verändert werden soll. Die Haushaltsauswirkungen konnten so kurzfristig nicht ermittelt werden.
Die Abstimmung über die beiden Anträge wird im Beratungsablauf in der Sitzung des FPA am 04.03.2021 berücksichtigt. Geänderte Anlagen 2 bzw. 4.1 sind hierzu nicht beigefügt.
2. Gesamtergebnisse des Haushalts 2021
Der unter 1. genannte finanzwirksame Antrag ist aus den dort genannten Gründen in den nachfolgenden Gesamtergebnissen nicht berücksichtigt.
Mit der 2. Ergänzungsvorlage (Drucks. Nr. 21-15382-02) wurde über Veränderungen berichtet, die grundsätzlich Auswirkungen auf die Gesamtergebnisse des Haushalts 2021 haben. Diese wurden in den nachfolgenden Tabellen wie folgt berücksichtigt:
Fraktionsanträge (Ziffer 1 der 2. Ergänzungsvorlage)
Die gemeinsam durch die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Anträge FWE 229 und SP 230 lösen zusätzlichen Finanzmittelbedarf aus, der aber nicht beziffert wurde. In der Kürze der Zeit können die finanziellen Auswirkungen auch durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.
Die beiden Anträge ersetzen gleichzeitig 3 Stellenplananträge, für die Mehraufwendungen von insgesamt 80.600 € (in 2021) bzw. 241.300 € (jährlich ab 2022) eingerechnet worden waren.
Mangels besserer Erkenntnisse und der Einfachheit halber wird unterstellt, dass durch die neuen Anträge Mehraufwendungen in derselben Höhe entstehen, wie sie durch die ersetzten Stellenplananträge wegfallen. D. h. es wird keine Veränderung auf die Gesamtergebnisse berücksichtigt.
Anträge zur Haushaltsoptimierung (Ziffer 4 der 2. Ergänzungsvorlage)
In der 2. Ergänzungsvorlage war dargelegt worden, dass die Umsetzung der Haushaltsoptimierungs-Vorschläge Nr. 052, 053, 054, 068 und 069 erst zum Haushalt 2022 betrieben werden kann. Da zu den genannten Haushaltsoptimierungs-Vorschlägen bisher keine finanziellen Auswirkungen ermittelt und eingerechnet wurden, ergeben sich keine Veränderungen an den finanziellen Gesamtauswirkungen.
Ansatzveränderung der Verwaltung (Ziffer 5 der 2. Ergänzungsvorlage)
Eine konkret bezifferbare Veränderung ergibt sich aber aus der Ansatzveränderung Nr. 60 b der Anlage 5.2.1 zur 2. Ergänzungsvorlage. Es entstehen Mehrauszahlungen in Höhe von 90.000 € im Haushaltsjahr 2021.
Daraus ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt.
Insoweit gelten für den Ergebnishaushalt unverändert die mit der 1. Ergänzungsvorlage (Drucks. Nr. 21-15382-01) dargestellten Werte.
Die Ergebnisse des Finanzhaushalts zeigen unter Berücksichtigung der vorgenannten Ansatzveränderung und inkl. des geplanten Resteaufbaus folgendes Bild:

Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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156,9 kB
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