Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15421-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 24.02.2021 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Bei der Verlängerung der A 392 handelt es sich nicht um ein Autobahnprojekt. Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) firmiert das Projekt als B 214 – Ortsumgehung Watenbüttel. Daher wird dieses Projekt auch nicht durch die neu gegründete Autobahn-GmbH betreut, sondern bleibt in der Zuständigkeit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).

Die Stadt Braunschweig ist bisher nicht an den Planungen beteiligt, sie wird als Trägerin öffentlicher Belange Einfluss im Planfeststellungsverfahren nehmen können. Unabhängig davon ist es üblich, dass derartige Planungen abgestimmt werden.

 

 

Zu Frage 1:

Die NLStBV erklärte auf Nachfrage: „Eine Planung für das Projekt B 214 wäre möglich, da es im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 in den vordringlichen Bedarf eingestuft wurde. Aufgrund begrenzter Ressourcen können nicht alle Projekte des vordringlichen Bedarfes sofort und gleichzeitig geplant werden. Vor diesem Hintergrund wurde mit der Planung des Projekts noch nicht begonnen. Wann seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ein Planungsauftrag an die NLStBV erteilt wird bleibt abzuwarten.

 

Abstimmungen zwischen der Stadt Braunschweig und der Vorhabenträgerin fanden daher bisher nicht statt.

 

Zu Frage 2:

Die NLStBV erklärte auf Nachfrage: „Da die Planung zu dem Projekt noch nicht begonnen wurde, wurden nach der Nutzen-Kosten-Analyse und der umwelt- und naturschutzfachlichen Prüfung im Rahmen des BVWP keine weiteren Untersuchungen angestellt. Nach der Aufnahme der Planung wird eine detaillierte umweltfachliche Betrachtung durchgeführt.

 

Zu Frage 3:

Ein Zeitplan wurde der Verwaltung nicht genannt. Nach Auskunft der NLStBV ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Planung vorgesehen.

 

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