Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15458-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswirkungen der Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg für Natur-, Arten- und Gewässerschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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11.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.02.2021 (21-15458) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung sieht durch die mit dem Niedersächsischen Weg erweiterten Gewässerrandstreifen das Potenzial, den Natur- Arten- und Gewässerschutz nachhaltig zu verbessern. Allerdings stellt die jüngst in Kraft getretene rechtliche Umsetzung erst den Beginn eines Prozesses dar, dessen konkrete Ausgestaltung erst noch erfolgen wird.
Unter anderem muss der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vorab die Gewässer dritter Ordnung erfassen, die mindestens sechs Monate im Jahr wasserführend sind.
Dieses vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragestellungen wie folgt:
Zu 1:
An den Gewässer 2. Ordnung im Stadtbezirk, der Oker und dem Thiedebach waren bereits in der Vergangenheit im Außenbereich in den fünf Meter breiten Gewässerrandstreifen insbesondere die Umwandlung von Grünland in Ackerland und das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 91 a Niedersächsisches Wassergesetz verboten.
An Gewässern dritter Ordnung bestanden bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges am 01.01.2021 noch keine Gewässerrandstreifen. Vor diesem Hintergrund sind naturnah gestaltete Gewässerrandstreifen an den Gewässern dritter Ordnung häufig nicht vorhanden. Die Verwaltung sieht aber hier insbesondere im Zusammenhang mit der Ausweisung neuer Baugebiete große Potenziale. So ist beispielsweise im Rahmen des Bebauungsplans ST 81 -Trakehnenstraße-Ost- vorgesehen, den Springbach als naturnahes Gewässer in einem neuen mäandrierenden Verlauf mit unterschiedlichen Böschungsneigungen herzustellen. Diese naturnahe Umgestaltung geht räumlich deutlich über den an Gewässern dritter Ordnung festgesetzten Gewässerrandstreifen von drei Metern Breite hinaus.
Eine kartografische Darstellung kann erstellt werden, wenn die vom Niedersächsischen Weg betroffenen Gewässer dritter Ordnung vom NLWKN erfasst sind.
Zu 2:
Der Niedersächsische Weg soll kooperativ mit der Landwirtschaft gemeinsam begangen werden. Die geeigneten Förderinstrumente zur ökologischen Gestaltung der Randstreifen werden allerdings erst noch entwickelt bzw. befinden sich auf Landesebene noch in der Abstimmung. Durch die gesetzlichen Regelungen gilt aber bereits das Verbot zum Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, das zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Damit wird schon jetzt ein Beitrag zum Gewässerschutz geleistet.
Zu 3:
Für die Landwirtschaft soll eine Beratung für einen verbesserten Biotop- und Artenschutz in Kooperation zwischen u.a. der Landwirtschaftskammer und dem Naturschutz aufgebaut werden. So soll es möglich werden, lokale Projekte gemeinsam mit den Landwirten zu erarbeiten und Strukturen zu gestalten. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Beratung bis 2025. Darüber hinaus wird auch der ökologische Landbau weiter ausgebaut und gefördert werden.
Für die Schaffung der Gewässerrandstreifen wird den Flächenbewirtschaftern ein Ausgleich analog § 52 Abs. 5 WHG gezahlt werden, wenn in Folge der erhöhten Anforderungen an die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung wirtschaftliche Nachteile entstehen. Landwirte, die über die Vorgaben für Gewässerrandstreifen hinaus z. B. begrünte Seitenstreifen herstellen, sollen bei Fördermaßnahmen berücksichtigt werden.
Die vielfältigen Auswirkungen des Niedersächsischen Weges auf den Stadtbezirk können zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht abschließend aufgezeigt werden.
