Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15442-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe Die Fraktion P2 vom 25.02.2021 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die letzte Novelle der Straßenverkehrsordnung hat eine Reihe von Änderungen zugunsten des Radverkehrs initiiert, unter anderem z.B. auch die Einrichtung von Fahrradzonen. Die Stadt hat daraufhin die Ausweisung der ersten Fahrradzone für Braunschweig im Bereich der TU bereits vorbereitet.

 

Zu 1.:

Grünpfeile für Radfahrende gemäß der StVO-Novelle hat die Stadt bislang noch nicht anbringen lassen.

 

Zu 2. und 3.:

Voraussetzung für die Verwendung des Grünpfeils für Radfahrende ist, dass Radfahrende erst anhalten und warten, bis der relevante Bereich frei ist. Die Radfahrenden dürfen dabei niemanden gefährden. Insbesondere die Sicherheit der Zu-Fuß-Gehenden muss besonders berücksichtigt werden Die Erfahrung beim Kfz-Verkehr zeigt, dass die Pflicht anzuhalten, vielfach missachtet wird. Für die Anwendung des Grünpfeils für Radverkehr sind umfassende formale Anforderungen in den Verwaltungsvorschriften zur StVO zu erwarten. Diese liegen noch weiterhin noch nicht vor. Deshalb verzichtet die Verwaltung bis zum Vorliegen der Verwaltungsvorschriften auf die Anordnung dieses neuen Verkehrszeichens.

 


 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise