Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15408-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung der Elektro-Ladeinfrastruktur
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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10.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 24.02.2021 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Im Zusammenhang mit Ladeinfrastruktur ist die folgende Unterscheidung hilfreich:
a) öffentliche Ladeinfrastruktur: auf öffentlichen Straßenverkehrsflächen und öffentlich zugänglich
b) halb-öffentliche Ladeinfrastruktur: auf privaten Flächen und öffentlich zugänglich
c) private Ladeinfrastruktur: auf privaten Flächen und nicht öffentlich zugänglich
In Braunschweig sind derzeit 36 öffentliche Ladepunkte an 17 Schnellladesäulen gemäß lit. a) vorhanden. Dieser werden gemäß den bis zum 01.02.2021 bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Meldungen ergänzt um 82 Ladepunkte an 10 halb-öffentlichen Standorten gemäß lit. b), sodass zusammengenommen in Braunschweig derzeit mindestens 118 öffentlich zugängliche (öffentlich + halb-öffentlich) Ladepunkte bestehen.
Nicht jeder Ladepunkt muss der Bundesnetzagentur angezeigt werden, einige Betreiber sind sich ihrer Meldepflicht nicht bewusst und einige Ladepunkte befinden sich derzeit möglicherweise noch im Meldeprozess. Aus diesen Gründen stellen die Zahlen der Bundesnetzagentur keinen abschließenden Stand dar. Aufgrund der hohen Zahl von Nutzerinnen und Nutzern hat sich eine nutzergenerierte Karte des privat betriebenen Forums „GoingElectric.de“ als weitere gute Informationsquelle etabliert. Nach dieser Karte bestehen in Braunschweig derzeit rund 200 öffentlich zugängliche (öffentlich + halb-öffentlich) Ladepunkte.
Zu den privaten Ladepunkten gemäß lit. c) liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor.
In der Fachwelt wird weitgehend einheitlich davon ausgegangen, dass je 10 % der Ladebedarfe in die Kategorien a) und b) fallen und 80 % in die Kategorie c) (~ 40 % zu Hause und ~ 40 % am Arbeitsplatz).
Zu 2.:
Die Verwaltung beabsichtigt, ein Konzept in Auftrag zu geben, welches u. a. anhand der
Faktoren Einwohnerdichte, (Elektro-)Kfz-Dichte pro Einwohner, Vorhandensein eigener
Stellplätze und wichtiger Ziele wie Geschäfte oder Betriebe ohne eigene Stellplätze ermittelt,
wie viele öffentliche Ladepunkte gemäß lit. a) perspektivisch zunächst bis zum Jahr 2025 im
Stadtgebiet Braunschweig benötigt werden und wie diese sinnvoll auf die verschiedenen
Stadt- und Ortsteile zu verteilen sind. Die Ausschreibung für das zu erstellende Konzept wird im Frühjahr veröffentlicht .Derzeit wird die Ausschreibung juristisch geprüft, da das Konzept anschließend die Grundlage einer stadtweiten Konzessionsausschreibung bilden soll.
Zu der Zahl der benötigten halb-öffentlichen und privaten Ladepunkte wird dieses Konzept keine Aussage treffen, da es hierbei um private Flächen geht, über welche die Stadt nicht verfügen kann.
Zu 3.:
Für die wichtige Ladeinfrastruktur zu Hause, in Firmen und am Arbeitsplatz bestehen die folgenden weitreichenden Fördermöglichkeiten:
- Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums für Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden: Seit dem 24.11.2020 erhalten Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter einen Zuschuss von
900 Euro für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden.
Aufgrund der hohen Nachfrage (bisher wurden deutschlandweit über 300.000 Ladepunkte beantragt) wurde das ursprüngliche Fördervolumen von 200 Mio. Euro in mehreren Schritten auf nunmehr 400 Mio. Euro erhöht.
- Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur:
Gefördert wird der Aufbau von elektrischen Fahrzeugflotten im kommunalen, regionalen und gewerblichen Umfeld.
- Förderprogramm des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums für den Aufbau von privater Ladeinfrastruktur bei Unternehmen und Freiberuflern: Gefördert werden Planungs- und Beratungsleistungen, Installations- und Baumaßnahmen von Normal- und Schnellladepunkte (inkl. Wallboxen), der Netzanschluss und ggf. Solaranlagen und Pufferspeicher. Die Förderhöhe beträgt bis zu 80 % der Gesamtausgaben.
Weitere Informationen zu diesen sowie weiteren und zukünftigen Förderprogrammen im Bereich der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur können der Internetseite des Bundes www.now-gmbh.de sowie der Internetseite des Landes www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/elektromobilitat/ entnommen werden.
