Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15379-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Rad- und Fußverkehr im Bereich der Einmündung Ebertallee/Georg-Westermann-Allee/prov. Ringgleis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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10.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass
Wegen der besonderen Bedeutung dieser Ringgleiswegquerung hat die Verwaltung die Braunschweiger Fahrradverbände um Stellungnahme zur Beschlussvorlage 21-15379 gebeten. Die Fahrradverbände haben eine Stellungnahme abgegeben (s. Anlage).
Stellungnahme der Verwaltung zur Stellungnahme der Fahrradverbände
Zu 1 a), b), und c)
Die Verbände schlagen eine komplette Neuaufteilung des Straßenquerschnitts vor. Eine Neuaufteilung ist grundsätzlich denkbar und würde deshalb im Zuge eines vollständigen Straßenausbaus auf jeden Fall geprüft. Dabei wären insbesondere auch die Lage und der Querschnitt der angrenzenden Brücken zu berücksichtigen.
Bei der jetzt vorliegenden Planung handelt es sich aber um eine punktuelle Verbesserung für den Radverkehr, konkret um die Schaffung einer Querungshilfe im Zuge des provisorischen Ringgleisweges. In diesem Rahmen ist eine Neuaufteilung des Straßenquerschnitts finanziell nicht umsetzbar. Auch die vorgeschlagene räumlich auf den Bereich der Querungshilfen begrenzte Neuaufteilung würde den finanziellen Umfang des Projektes wegen der notwendigen Fahrbahnverziehungen und der Höhenverhältnisse vervielfachen.
Zu 2 a)
Die Abbiegeradien wurden bereits deutlich reduziert, müssen aber auch für größere LKW geeignet sein, da diese Fahrzeuge andernfalls den Gehweg und den danebenliegenden Radweg überfahren würden, was nicht vertretbar ist. Daher ist die angeregte weitere Reduzierung der Radien nicht möglich.
Zu 2 b) und 2 c)
Der Radweg ist durchgehend in Asphalt ausgeführt und wird auf Fahrbahnniveau direkt neben dem KFZ-Verkehr in dessen unmittelbaren Sichtbereich geführt. Dies erfolgt ERA-konform durch eine langgezogene Rampe, die stoßfrei befahren werden kann. Die Stellungnahme der Verbände wurde zum Anlass genommen, die Rampenlänge von 2 m auf 3 m zu verlängern, um das Fahren darauf noch flüssiger zu gestalten.
Zu 2 d)
Der Radweg wird gemäß dem Ziele und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ ohne Bordsteinkanten im Verlauf hergestellt. Auf die üblichen Gossen kann nicht verzichtet werden, da Sie an dieser Stelle die Entwässerung der Fahrbahn und des Radwegs sicherstellen.
Zu 3 a)
Die Breite der Insel beträgt 2,50 m. Dieses Maß entspricht den Richtlinien und hat sich bewährt. Im konkreten Fall ist eine weitere Verbreiterung ohne grundlegenden Straßenumbau wegen der begrenzten Gesamtfahrbahnbreite nicht realisierbar. Die Fahrstreifen werden wegen des Busverkehrs nicht noch schmaler ausgeführt. Die Breite der Wartefläche auf der Insel überschreitet mit 5,50 m deutlich das Mindestmaß nach Regelwerk von 4,00 m. Damit bestehen überdurchschnittlich gute Möglichkeiten, auch mit besonders langen Fahrrädern und solchen mit Anhänger die Insel zu nutzen.
Zu 4 a) und 4 b)
Auch in diesem Bereich wird der Radweg stoßfrei ausgeführt. Auch hier werden auf Grundlage der Stellungnahme der Verbände die Rampenlängen auf ca. 3 m vergrößert, um noch flüssigeres Fahren zu ermöglichen. Diese Insel wird deutlich weniger genutzt werden als die Insel im Zuge des Ringgleisweges. Daher hält die Verwaltung die hier gewählten Regelmaße für angemessen.
Anhörung des Stadtbezirksrates 120 Östliches Ringgebiet
Pandemiebedingt erfolgte eine Anhörung gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG.
Die Bezirksbürgermeisterin Frau Hahn hat Zustimmung zur Beschlussvorlage übermittelt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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193,5 kB
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