Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die dritte Änderung der Entgeltordnung für das Städtische Museum wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG. Danach beschließt der Rat ausschließlich über die Festlegung allgemeiner privater Entgelte, es sei denn, dass deren jährliches Aufkommen einen in der Hauptsatzung festgesetzten Betrag voraussichtlich nicht übersteigt. Eine diesbezügliche Regelung ist in der Hauptsatzung nicht enthalten, so dass es bei der Ratszuständigkeit bleibt.

 

Begründung:

Die Vorlage dient der Umsetzung des mit grün gekennzeichneten und vom AfKW in seiner Sitzung am 15. Januar 2021 befürworteten KGSt-Vorschlages 003 (hier: Städtisches Museum) für das Dezernat IV zur Haushaltsoptimierung im Hinblick auf die erforderlichen Anpassungen der Entgeltordnung des Städtischen Museums.

 

Hierzu werden folgende Erläuterungen gegeben:

 

Nach Einschätzung der KGSt wurde für Vorschlag 003 eine potenzielle Haushaltsauswirkung (Ertragserhöhung) i. H. v. 215.000 € p.a. ermittelt. Sie unterteilt sich in folgende Einzelerhöhungen:

  1. Einzelkarte auf für das Altstadtrathaus i. H. v. 4,00 Euro (zuvor kostenfrei),
  2. Kombikarte für beide Häuser i. H. v. 7,50 Euro sowie
  3. Zzgl. Preis bei Besuch der Sonderausstellung i. H. v. 2,50 Euro.

 

Die von der KGSt vorgeschlagene Zusatzgebühr für Sonderausstellungen i. H. v. 2,50 € lässt sich nicht umsetzen. Die Sonderausstellung können von der restlichen Ausstellung räumlich nicht abgetrennt werden. Daher kann eine Besichtigung der Sonderausstellung nur durch die Zusatzzahler nicht ohne weitere Vorkehrungen sichergestellt werden. Um eine Kontrolle der Tickets durch Personal zu finanzieren, reichen die Erträge aus Zusatzgebühren nicht aus. Der erwartete Haushaltseffekt aus Veranschlagung einer Zusatzgebühr würde also keine Wirkung entfalten. Aus diesem Grund ist die o. g. Nummer 3 nicht in die Entgeltordnung eingeflossen.

 

Der Kostendeckungsgrad für das Städtische Museum belief sich auf Basis des Jahres 2019 auf rund 1,3 %. Unter Berücksichtigung der Gebührenveränderung würde sich dieser Wert um 5,7 Prozentpunkte auf rund 7 % verbessern. Das vergangene Jahr 2020 muss aufgrund der Sondersituation rund um die Corona-Pandemie aus der Betrachtung genommen werden.

 

Die o. g. Nummern 1 – 2 wurden in der Änderung der Entgeltordnung für das Städtische Museum umgesetzt und der Name der Entgeltordnung angepasst.

 

Zur Übersichtlichkeit liegt als Anlage 2 eine Synopse an, die die Änderungen farblich darstellt. Die Regelungen der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Altstadtrathaus und für das Schloss Richmond bleiben von den Änderungen unberührt.

 

Die von der KGSt mit vorgeschlagenen Ertragssteigerungen werden aufgrund der geltenden Zugangsbeschränkungen zur Einschränkung der Corona-Pandemie in 2021 nicht in dem geforderten Maße erwirtschaftet werden können. Auch im Normalbetrieb wird die Entwicklung der Erträge beobachtet werden müssen, da das Nutzerverhalten auch nach

Entfall der Zugangsbeschränkungen nicht vollständig absehbar ist. Auf eine entsprechende Darstellung, wie sich die Erträge unter Einberechnung der zuvor aufgeführten Eventualitäten stattdessen entwickeln werden, wird in Anbetracht der ständig wechselnden (Rechts-)Lage verzichtet.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise