Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15384
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Braunschweig im förmlichen Beteiligungsverfahren zur Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP), Entwurf 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.03.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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23.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass
Ende 2019 wurde ein Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP), dem Raumordnungsplan für das gesamte Land Niedersachsen, eingeleitet. Inzwischen liegt ein konkreter Planentwurf vor, zu dem das zuständige Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) das förmliche Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren eröffnet hat.
Sachstand
Die Verwaltung beabsichtigt, zu dem Planentwurf eine formelle Stellungnahme abzugeben (Anlage 1), die eines Ratsbeschlusses bedarf. Zur Erarbeitung einer integrierten Stellungnahme ist im Vorfeld eine Abfrage bei den für die unterschiedlichen Themenfelder fachlich jeweils zuständigen Stellen und Bereichen erfolgt. Die eingereichten Hinweise und Bedenken wurden in die integrierte Stellungnahme aufgenommen.
Wesentliche Inhalte der Stellungnahme der Stadt Braunschweig
Die wesentlichen Änderungsbereiche des Änderungsentwurfes können der Anlage 2 entnommen werden. Da das Stadtgebiet Braunschweig nicht von allen Änderungen oder Ergänzungen (nachteilig) betroffen ist, werden in der Stellungnahme nur die nachfolgend aufgeführten Themen behandelt, in denen eine Einschränkung der städtischen Belange vorliegt oder zu denen Hinweise und Anregungen gegeben werden sollen:
Zu Abschnitt 3.1.5 „Kulturelles Sachgut, Kulturlandschaften“
Es wird darum gebeten, die Liste der Kulturellen Sachgüter im LROP um drei Gebiete aus Braunschweig zu ergänzen (Klosterbezirk Riddagshausen, Wallring, Traditionsinseln), da für Braunschweig bisher keine Festlegungen zu kulturellen Sachgütern getroffen wurden.
Zu Abschnitt 3.2.2 „Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung“
Die Stadt Braunschweig begrüßt, dass im LROP-Entwurf entgegen der allgemeinen Planungsabsichten auf die Festlegung der beiden Ölschieferlagerstätten nördlich von Hondelage und Wendhausen sowie zwischen Flechtorf und Schandelah als Vorranggebiete Rohstoffsicherung in der Zeichnerischen Darstellung verzichtet wurde. Da die beiden Lagerstätten jedoch nach wie vor textlich als Ziele der Raumordnung für einen Abbau festgelegt sind, wird in Anlehnung an die vom Rat beschlossene Resolution der grundsätzliche Verzicht auf eine Festlegung der Lagerstätten im Großraum Braunschweig als Ziele oder Grundsätze der Raumordnung zu Abbauzwecken gefordert.
Zu Abschnitt 4.1.2 „Schienenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Fahrradverkehr“
Die Aufnahme eines Teils der aktuell für den Personenverkehr stillgelegten Bahnstrecke nach Wendeburg/Harvesse als Vorranggebiet sonstige Eisenbahnstrecke wird begrüßt. Eine Weiterführung der zu sichernden Trasse bis Harvesse wird angeregt. Es wird darum gebeten, die Bahnstrecke zum Hafen Braunschweig ergänzend aufzunehmen. Erneut wird eine Verlängerung der Bahnstrecke von Braunschweig über Wolfsburg z. B. nach Lüneburg in Richtung Norden/Hamburg als zusätzliche Hafenhinterlandanbindung und als wesentliche Verbesserung der Erreichbarkeit der Region Braunschweig gefordert und mit der Forderung nach einer besseren und direkten Verbindung der Region Braunschweig/Wolfsburg/Salzgitter mit der Metropolregion Hamburg verknüpft.
Zu Abschnitt 4.1.3 „Straßenverkehr“
Dieser Abschnitt wurde entgegen der angekündigten Planungsabsichten nicht verändert. Da hinsichtlich der Klassifizierung überregionaler Straßen auf dem Braunschweiger Stadtgebiet Widersprüche zur städtischen Straßenverkehrsplanung bestehen und somit Anpassungsbedarf im LROP gesehen wird, wird dieser weitergegeben und darum gebeten, den Regionalverband Großraum Braunschweig für die Neuaufstellung des RROP zu ermächtigen, an diesen landesplanerischen Zielen der Raumordnung auf Ebene der Regionalplanung Korrekturen vornehmen zu dürfen.
Zu Abschnitt 4.2 „Energie“
Es wird begrüßt, dass mit der Neufassung dieses Abschnittes das Ziel verfolgt wird, die Klimaziele besser erreichen und den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen zu können. Gegen die Änderungen in dem Abschnitt bestehen keine Bedenken.
Zu den Vorgaben für die Darstellungen in den Regionalen Raumordnungsprogrammen (Planzeichen)
Es wird angeregt zu prüfen, ob ein Planzeichen „Vorbehaltsgebiet Freiraumfunktionen“ ergänzend zum „Vorranggebiet Freiraumfunktionen“ und analog zu der Logik vieler anderer Planzeichen, für die es sowohl Vorrang- als auch Vorbehaltsgebietskategorien gibt, eingeführt werden kann. Die Aufnahme eines „Vorbehaltsgebiets Freiraumfunktionen“ könnte dazu führen, dass insbesondere im Bereich von bestehenden Siedlungsrändern für die Kommunen mehr Spielräume für maßvolle Siedlungserweiterungen verbleiben als das unter Anwendung eines „Vorranggebietes Freiraumfunktionen“ der Fall ist.
Verfahrensgang und weiteres Vorgehen
Das zuständige Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat der Stadt Braunschweig eine Fristverlängerung für die Abgabe der Stellungnahme bis zum 26. März 2021 eingeräumt, um den notwendigen Ratsbeschluss in der Sitzung am 23. März 2021 einholen zu können. Auf Wunsch des Ministeriums soll ihm die Stellungnahme jedoch bis zum offiziellen Ende des Beteiligungszeitraumes am 19. März 2021 bereits vorab zur Kenntnis und vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zugeleitet werden.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens werden die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Änderung des LROP vom Ministerium erörtert, soweit sie sich auf wesentliche Inhalte der Planung beziehen. Die Entwurfsfassung wird anschließend auf Grundlage der Stellungnahmen und der Erörterungen überarbeitet und dem Landtag zu einer Stellungnahme vorgelegt. Danach entscheidet die Landesregierung abschließend über den Entwurf der neuen Verordnung.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme der Stadt Braunschweig inkl. ihrer Anlagen in der vorgelegten Fassung zu beschließen, so dass diese fristgerecht in das förmliche Beteiligungsverfahren eingebracht werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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201,2 kB
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