Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15405-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jetzt wichtige Schulsanierungen auf den Weg bringen! - Aktueller Bearbeitungsstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0600 Baureferat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 40 Fachbereich Schule; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
09.03.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1:
Die Verwaltung hat nach Beschluss des Antrages Ds. 20-13696 damit begonnen einen Kriterienkatalog aufzustellen, um zu einer objektiven Schulauswahl von Schulen für das beantragte Schulsanierungspaket in alternativer Beschaffung zu gelangen. Des Weiteren wurden die erforderlichen nächsten Schritte definiert, die dafür benötigten finanziellen Vorplanungsmittel ermittelt und bereits notwendige Mittel für 2021 und 2022 per zwingender Ansatzveränderung angemeldet.
Zu 2:
Die Auswahl der Schulen befindet sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung. Die Vorstellung der Ergebnisse ist für den Gremienlauf Ende April 2021 vorgesehen.
Zu 3:
Um zu belastbaren Sanierungserfordernissen und zugehörigen Kosten zu kommen, sollen diese in 2021 in den gewählten Schulen durch ein externes Büro ermittelt werden. Die geschätzten Kosten betragen ca. 100 T€ und wurden im Rahmen einer zwingenden Ansatzveränderung für das Haushaltsjahr 2021 angemeldet.
Auf Basis der dann ermittelten Kosten wird 2022 eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die alternative Beschaffung durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob eine alternative Beschaffung für das avisierte Paket wirtschaftlich sein kann. Die Ergebnisse der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollen in den Gremien vorgestellt werden, damit ein Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen gefasst werden kann. Die für die Untersuchung notwendigen Mittel von ca. 75 T€ wurden für das Jahr 2022 ebenfalls per zwingender Ansatzveränderung angemeldet.
Die für das weitere Vorhaben notwendigen Vorplanungsmittel für Beratung zur Vorbereitung und Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens inklusive Erarbeitung der umfangreichen Vergabeunterlagen werden für das Investitionsprogramm ab 2023 angemeldet.
