Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15425-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Stand der Modernisierung der Datennetze in den Schulen in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat; 40 Fachbereich Schule; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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09.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anmerkung zum Sachverhalt:
Zu der Darstellung in der Anfrage ist anzumerken, dass der Kultusminister nicht den „Stand der Digitalisierung“, sondern den schulscharfen Abruf von Mitteln aus dem Förderprogramm ‘Digitalpakt Schule‘ publik machen will. Der aktuelle Mittelabruf im Förderprogramm ist allerdings weder notwendiges noch hinreichendes Kriterium für die bedarfsgerechte Digitalisierung vor Ort.
Im Fall der Stadt Braunschweig sollen gemäß dem vom Rat beschlossenen Medienentwicklungsplan im Zeitraum von 2019 bis 2023 rund 34 Millionen Euro in die Digitalisierung der Schulen investiert werden, von denen lediglich ein Anteil von rund 14 Millionen Euro zu 100% gefördert werden kann. Die darüber hinaus gehenden 20 Millionen Euro übersteigen das Budget der für Braunschweig maximal von Bund und Land zur Verfügung gestellten Fördermittel. Schulen, bei denen die Modernisierung vor Mai 2019 begonnen wurde (z.B. Wilhelm-Bracke-Gesamtschule, IGS Heidberg, Raabeschule und Gaußschule), werden schulscharf geringere Förderbeträge aufweisen, obwohl sie teilweise bestens ausgestattet sind. Hinzu kommt, dass ein wesentlicher Mangel für Corona-bedingten hybriden Unterricht die oftmals noch fehlenden Bandbreiten im Upstream von der Schule zum Internet hin darstellen, aber die hiermit verbundenen hohen laufenden Kosten überhaupt nicht förderfähig sind.
Die Verwaltung geht davon aus, dass das für Braunschweig im Förderprogramm ‘Digitalpakt Schule‘ bis 2024 vorgesehene maximale Fördervolumen bereits vorab vollständig abgerufen wird. Der Stand der Fördermittelabrufe im Jahr 2021 ist jedoch ein ungeeigneter Indikator, um den Status der Digitalisierung an einzelnen und insbesondere an allen Schulen eines Schulträgers beurteilen zu können.
zu Frage 1:
Alle Braunschweiger Schulen verfügen über Datennetze. Art und Umfang des Datennetzes in der einzelnen Schule entspricht der jeweils zugrundeliegenden Version des Medienentwicklungsplans (MEP) bei Bau, Erweiterung oder Sanierung des Datennetzes der Schule. In der 3. Fortschreibung des MEP für den Zeitraum 2019 bis 2023 wurde vorgesehen, dass alle Datennetze in Braunschweiger Schulen als Grundlage für zukünftige Anforderungen der Digitalisierung modernisiert werden sollen. Gemeint ist damit u.a., dass alle dafür vorgesehenen Räume eine entsprechende Ausstattung mit Daten- und Stromnetz erhalten sollen.
In der folgenden Tabelle wird dargestellt, für welchen Anteil an Schülerinnen und Schülern bereits ein Datennetz mit modernisierten aktiven Netzwerkkomponenten in Betrieb genommen wurde:
Grundschulen | 4% |
Haupt- und Realschulen | 12% |
Integrierte Gesamtschulen | 41% |
Gymnasien | 80% |
berufsbildende Schulen | 37% |
über alle Schulformen | 39% |
Werden dazu die Schülerinnen und Schüler hinzugerechnet, für deren Schulliegenschaft die Baumaßnahmen bereits begonnen haben, so ergeben sich folgende Anteile:
Grundschulen | 18% |
Haupt- und Realschulen | 40% |
Integrierte Gesamtschulen | 84% |
Gymnasien | 88% |
berufsbildende Schulen | 37% |
über alle Schulformen | 55% |
Werden dazu die Schülerinnen und Schüler hinzugerechnet, für deren Schulliegenschaft die Ausschreibungen der Baumaßnahmen bereits begonnen haben, so ergeben sich folgende Anteile:
Grundschulen | 27% |
Haupt- und Realschulen | 40% |
Integrierte Gesamtschulen | 84% |
Gymnasien | 88% |
berufsbildende Schulen | 56% |
über alle Schulformen | 62% |
Werden dazu die Schülerinnen und Schüler hinzugerechnet, für deren Schulliegenschaft die Ingenieursplanungen der Baumaßnahmen bereits begonnen haben, so ergeben sich folgende Anteile:
Grundschulen | 41% |
Haupt- und Realschulen | 77% |
Integrierte Gesamtschulen | 84% |
Gymnasien | 88% |
berufsbildende Schulen | 87% |
über alle Schulformen | 76% |
zu Frage 2:
Neben der Modernisierung der Datennetze sind weitere, nicht-bauliche Bestandteile für die Digitalisierung der Schulen erforderlich. Diese ergeben sich aus den jeweiligen schulischen Medienkonzepten und den durch den Medienentwicklungsplan gegebenen Rahmenbedingungen, die unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festgelegt werden. Die jeweiligen Beschaffungen für die einzelne Schule werden gemeinsam mit der Schule im Jahresinvestitionsgespräch festgelegt.
zu Frage 3:
Nein, die Modernisierung der Datennetze ist selbst eine Umbaumaßnahme, vergleichbar mit einer Erneuerung der elektrischen Leitungen in allen Unterrichtsräumen. Bei Datennetzen, die 2005 oder früher gebaut wurden, ist dabei ein Austausch der Datennetze erforderlich, da die bis dahin verwendete Kabeltechnik nicht Gigabit-fähig ist. Umfangreiche Anforderungen im Brandschutz führen dazu, dass Erweiterungen ähnlich aufwendig sind wie Erstausstattungen. Hochbau-Sanierungen im laufenden Betrieb können nur abschnittsweise durchgeführt werden und ziehen sich bei großen Schulen über Jahre hin. Damit die Nutzer nicht unnötig viele Baumaßnahmen in kurzen Zeitabständen verkraften müssen und Synergien zwischen Gewerken genutzt werden können, erfolgen die Datennetzsanierungen, wenn möglich, innerhalb der Schulsanierungen des FB 65. Wo eine allgemeine Sanierung nicht absehbar ist, kommt eine eigenständige Sanierung von Daten- und Stromnetz durch den FB 10 in Betracht.
