Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15494

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

"Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sudetenstraße“, OE 40, vom 2. Mai 2012 wird für die in der Anlage 2 dargestellten Flächen aufgehoben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Sachverhalt

 

Am 2. Mai 2012 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans „Sudetenstraße“, OE 40, beschlossen. Mit diesem Bebauungsplan soll das bestehende überholte bzw. unzureichende Planungsrecht an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden. Der Bebauungsplan verfolgt dabei u.a. folgendes Planungsziel:

Sicherung der Flächen für eine Wegebeziehung von der Hannoverschen Straße Richtung Lehndorf.

 

In seiner Sitzung am 16. Februar 2021 hat der Rat der Stadt Braunschweig folgenden Beschluss gefasst:

 

„1. Die Verwaltung wird gebeten, den Anschluss Lehndorfs an das Ringgleis über die Strecke Ringgleis – Ernst-Amme-Straße – Julius-Konegen-Straße – Friedlandweg – Saarbrückener Straße/ Sudetenstraße zu realisieren und dazu die genannten Straßen als Fahrradstraßen auszuweisen und ggf. in diesem Zusammenhang notwendige Ertüchtigungen vorzunehmen.

 

2. Zur Schaffung eines attraktiven Zubringers für den Radverkehr beginnt die Verwaltung parallel mit der Planung einer Ringgleisverbindung durch das zukünftig als Wohngebiet vorgesehene Gelände der Firma Bühler. Die Verwaltung tritt dazu zeitnah in Verhandlungen mit dem Investor über die Schaffung eines entsprechenden Ringgleis-Zubringers ein.

 

3. Die Verwaltung wird gebeten, für den Verwaltungsausschuss eine Vorlage zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan LE 39 (Vorlage 19-12184) vorzulegen.

Ferner wird die Verwaltung gebeten, für die ebenfalls beschlossene Veränderungssperre (Vorlage 20-13444) eine Vorlage zur Veränderung des Geltungsbereiches (Herausnahme der Flächen der ehemaligen Gleisanlage) für die nächste Ratssitzung vorzubereiten.“

 

 

Zu 1. und 2.:

Beide Punkte werden verwaltungsintern geprüft.

 

Zu 3.:

Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses muss neben dem Bebauungsplan LE 39 auch der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 2. Mai 2012 des Bebauungsplanes

OE 40 um die ehemalige Gleistrasse verringert werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre soll entsprechend angepasst werden (DS 21-15472). Der Aufstellungsbeschluss LE 39 wird insgesamt zurückgenommen (DS 21-15471).

 

Das Planungsziel einer Wegeverbindung auf der stillgelegten Gleistrasse wird nach dem Ratsbeschluss nicht weiterverfolgt. Dies wird durch die Teilrücknahme des Aufstellungsbeschlusses verdeutlicht.

 

 

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Anlagen

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